Neubau-Förderung der KfW - wie geht es 2022 weiter für Bauherren?
Die eingestellte Neubau-Förderung betrifft nicht nur die Bauherren, die bereits Anträge bei der KfW gestellt haben. Auch viele geplante Projekte hatten die Förderung wohl bei der Finanzierung einkalkuliert. Wie geht es für diese Projekte weiter?
Was ist künftig bei der Neubau-Förderung geplant?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat angekündigt, die Neubauförderung im Rahmen des BEG ab 2023 neu aufzustellen. Die Bundesregierung will ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau prüfen, das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen und die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro m2 Wohnfläche ins Zentrum stellt. Dieses Förderprogramm für klimafreundliches Bauen muss erst noch erarbeitet werden, die Eckpunkte der Förderung stehen noch nicht fest. Außerdem sollen die gesetzlichen Neubau-Standards im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) neu definiert werden.
Welche Fördermittel können Bauherren 2022 jetzt noch nutzen?
Aktuell ist die Förderlandschaft für Neubauten ziemlich ausgedünnt. Doch einige Fördermittel können Bauherren jetzt noch beantragen und auch ein Blick in die Bundesländer lohnt sich:
1. Wohneigentumsprogramm der KfW
Ob Neubau oder Immobilienkauf - einen zinsgünstigen Förderkredit bis maximal 100.000 Euro Höhe erhalten Bauherren und Käufer im Wohneigentumsprogramm der KfW (Programmnummer 124). Dieser Förderkredit kann gut mit anderen Finanzierungen oder Förderungen kombiniert werden. Bedingung: Das Wohneigentum muss selbst genutzt werden.
2. Förderungen der Bundesländer prüfen
Auch die Bundesländer sind eine gute Anlaufstelle für Bauherren, erster Ansprechpartner können hier die Landesbanken sein. Sie bieten oft für Familien, Haushalte mit geringem Einkommen und Haushalte mit behinderten Haushaltsmitgliedern zinsgünstige Förderkredite mit niedriger monatlicher Belastung, teilweise sogar Zuschüsse. Darüber hinaus gibt es in mehreren Bundesländern Förderprogramme zum Beispiel für klimafreundliche Haustechnik, Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünungen.
Künftig könnten die Bundesländer auch Vergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer gewähren. NRW und Hamburg haben bereits entsprechende Pläne. Wann diese allerdings umgesetzt werden, steht noch nicht fest. Hier heißt es für alle Bauwilligen: Nachrichten im Auge behalten!
3. Bei der Kommune nach Fördermitteln fragen
Vergünstigungen beim Bauland, Zuschüsse für Kinder, Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher, Fördermittel für die Dachbegrünung - auch die Kommunen unterstützen Bauherren. Auch bekannte Förderprogramme wie "Jung kauft Alt" bieten Immobilienkäufern Unterstützung.
4. Baukindergeld
Wer seine Baugenehmigung schon hat, aber jetzt erst baut, kann noch das Baukindergeld als Förderung in seine Pläne einbeziehen. Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung bis spätestens 31.3.2021 erteilt wurde. Der Zuschuss kann dann nach dem Einzug, spätestens bis Ende 2023 bei der KfW beantragt werden.
5. Förderkredite der KfW für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien
Im Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" der KfW gibt es günstige Förderkredite zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeichern und Windrädern.
6. Förderung für die Sanierung
Wer ein altes Haus kauft und saniert, kann für einzelne Sanierungsmaßnahmen die Zuschuss-Förderung des BAFA beantragen. Auch die Effizienzhaus-Förderung für die Sanierung soll bald wieder zur Verfügung stehen.
Hier gelangen Sie zur Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten als interaktives PDF.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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