26.11.2021
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Koalitionsvertrag der Ampel - was steht drin für Bauherren?

Neues Förderprogramm für den Wohnbau angekündigt

Bauherren haben zwei unsichere und teure Jahre hinter sich und deutlich mehr Nerven rund um den Hausbau gelassen, als ohnehin schon üblich. Doch wie geht es weiter mit der neuen Bundesregierung und nach Corona? Was können künftige Bauherren erwarten? Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt es: Bauherren müssen sich auf deutlich strengere Neubau-Standards einstellen, können aber auch auf Förderung hoffen. Die Details im Überblick.

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Was bringt die neue Bundesregierung für Bauherren? Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt die Zukunft

Foto: aktion pro eigenheim

Ein eigenes Bundesbauministerium soll die Wende bringen - angekündigt ist ein Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte. Dafür sollen die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortgeführt und die Mittel erhöht werden.

Förderung für mehr Wohneigentum
Mehr Menschen in Deutschland sollen in selbstgenutztem Eigentum wohnen können. Die künftige Bundesregierung will deshalb die Hürden beim Eigentumserwerb durch eigenkapitalersetzende Darlehen senken und Schwellenhaushalte langfristig zum Beispiel mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb unterstützen.

Auch interessant für Bauherren und Immobilienkäufer: Die Koalition will den Bundesländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern.

Noch etwas vage bleibt die Passage um eine künftige Neubau-Förderung: Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms soll 2022 nach dem Auslaufen der Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau eingeführt werden, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche fokussiert.

Weitere Punkte bei der Förderung:

Privathaushalte sollen mit einer KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge unterstützt werden. Auch die Barrierefreiheit liegt der Ampel am Herzen: Das entsprechende KfW-Programm für altersgerechtes Wohnen soll verstärkt und die Mittel aufgestockt werden.

GEG und künftiger Neubau-Standard
Bauherren müssen sich auf deutlich strengere gesetzliche Standards einstellen - das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll überarbeitet werden:

  • Die Neubau-Standards sollen zum 1. Januar 2025 an das Effizienzhaus 40 angeglichen werden.
  • Daneben können im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige Maßnahmen, die dem Ziel der Treibhausgas Emissionsreduzierung folgen, eingesetzt werden.
  • Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.
  • Zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzhaus 70 entsprechen.

Sanierungsfahrplan und Energieausweis
Sanierungsfahrpläne sollen breiter und umfassender genutzt werden. Deshalb plant die Koalition, dass diese zum Beispiel beim Immobilienkauf künftig kostenlos sind. Ebenso soll der Energieausweis verbessert, vereinheitlicht und digitalisiert werden.

Nachhaltigkeit
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden sollen dafür abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern.

Außerdem soll auch der Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft kommen. Dafür werde künftig der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachtet. Dazu will die neue Bundesregierung einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen.

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Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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