21.03.2018

KfW-Förderung: Konditionen für Bauherren werden schlechter

Kostenlose Sondertilgung fällt ab Mitte April 2018 weg

Die KfW hat Änderungen für die Förderung im Programm "Energieeffizient Bauen" (153) angekündigt. Ab dem 17. April 2018 werden die Konditionen für Bauherren schlechter. Wer zum Beispiel Wert auf kostenlose Sondertilgungen legt, sollte sich rechtzeitig informieren und die Förderung wenn möglich noch zu alten Bedingungen beantragen. Die Änderungen gelten auch im Programm "Energieeffizient sanieren" (151/152).

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Auch bei der KfW-Förderung müssen Bauherren künftig genau nachrechnen, ob die Finanzierungskonditionen zu ihnen passen

Foto: KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net

Stichtag für die Änderungen bei der KfW-Förderung ist der 17. April 2018. Alle Anträge auf Förderung, die bis zum 16. April 2018 eingehen, können das Förderdarlehen noch zu den alten Bedingungen sichern. Die Neuerungen bei der Kreditförderung betreffen die Programme "Energieeffizient Bauen" (153) und "Energieeffizient sanieren" (151/152).

Keine kostenlose Sondertilgung mehr und kürzere Zinsbindung - das ändert sich Mitte April bei der KfW-Förderung

1. 20-jährige Zinsbindung entfällt

Bisher konnten Bauherren bei den Förderkrediten zwischen einer Zinsbindung von 10 Jahren und 20 Jahren wählen. Das ist ab dem 17. April 2018 nicht mehr möglich: Dann entfällt die Möglichkeit einer Zinsbindung von 20 Jahren für das Programm "Energieeffizient Bauen" komplett. Künftig ist für Bauherren also ausschließlich eine Zinsbindung von 10 Jahren möglich.

2. Bereitstellungszinsfreie Zeit wird auf die Hälfte verkürzt
Vor allem bei einem Neubau rufen viele Bauherren den Kredit von der Bank erst nach und nach in Teilen ab. Der Grund: Auch das Bauunternehmen wird in Etappen bezahlt. Die so genannte bereitstellungszinsfreie Zeit sorgt dann dafür, dass für das noch nicht abgerufene Darlehen keine Bereitstellungszinsen anfallen. Doch auch hier werden die KfW-Konditionen ab April schlechter: Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird sowohl für Neubau als auch Sanierung von 12 auf 6 Monate verkürzt. Nach Ablauf der 6 Monate fallen auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensteil Bereitstellungszinsen von 0,25 Prozent pro Monat an.

3. Sondertilgungen
Mit einer kostenlosen Sondertilgung bleiben Bauherren flexibel und können schneller schuldenfrei sein. Eingesetzt werden dafür zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen. Bisher waren kostenfreie Sondertilgungen in beiden KfW-Programmen möglich. Ab Mitte April 2018 entfällt diese Möglichkeit komplett. beide Programme möglich. Diese entfallen nun komplett. Wer das KfW-Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, muss dann eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Bei wem die "alten" Finanzierungsbedingungen besser zur eigenen Lage passen, der sollte unbedingt auf das Datum der Antragstellung achten: Alle bis 16.04.2018 eingehenden Anträge (Posteingang KfW) werden noch nach den jetzigen Produktbedingungen zugesagt.

 
 
 
Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/kfw-foerderung-konditionen-fuer-bauherren-werden-schlechter.php