Redaktions-Tipp

Neues KfW-Programm 296 (KNN) für Neubau im Niedrigpreissegment

Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit als zinsgünstiger Kredit

Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude" (KNN 296) ist seit Oktober 2024 verfügbar. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Investoren sowie Erstkäufer von Neubauten und bietet zinsgünstige Förderkredite. Gefördert werden – mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit – Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, die den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen und geringe Treibhausgasemissionen aufweisen.

Neubau EigentumswohungenBild größer anzeigen

Das KfW-Programm 296 "Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) unterstützt seit Oktober 2024 klimafreundlichen Hausbau mit zinsgünstigen Krediten

Foto: aktion pro eigenheim

Mit dem Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude KNN 296" bietet die KfW seit Oktober 2024 eine Möglichkeit, um klimafreundlichen und bezahlbaren Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen. Gefördert werden kompakte Wohnungen mit gutem Standard. Die Neubauförderung ist wie das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen KfW-Förderung im Programm KNN 296:

  • KredithöchstbeträgeEs werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Bauvorhabens finanziert, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. (Im ersten Quartal 2025 soll es zusätzlich eine Förderoption geben mit 150.000 Euro pro Wohneinheit im Standard Effizienzhaus 40.)
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Investierende und Ersterwerbende von förderfähigen Neubauten: Neubau oder Erstkauf (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme).
  • Das Gebäude muss nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen gemäß Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude" erfüllen. Förderfähigkeit wird erreicht, wenn...

    ... die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) eingehalten werden,

    ... die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) für Wohngebäude erfüllt werden,

    ... für jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist. Das bedeutet mindestens 1 Wohn-/Schlaf-/Kinderzimmer von 10 Quadratmetern bei einer Wohnfläche bis 40 Quadratmeter, mind. 2 Wohn-/Schlaf-/Kinderzimmer bis 55 Quadratmeter, mind. 3 Wohn-/Schlaf-/Kinderzimmer bis 70 Quadratmeter, mindestens 4 bis 85 Quadratmeter Wohnfläche. --> Wichtig zu wissen: Küchen und Wohnküchen zählen nicht zu dieser Mindestanzahl an Wohnräumen!

    ... der gebäudespezifische Grenzwert für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten wird (Nachweis Lebenszykluskostenanalyse). Für die Ermittlung der Lebens­zyklus­kosten steht unter www.kfw.de/eee ein Excel-Berechnungstool bereit. Das Berechnungs­tool muss vom Experten für Energie-Effizienz (EEE) entsprechend der darin vorgegebenen Abfragen verpflichtend ausgefüllt werden.Das vom Berechnungs­tool erstellte Ergebnis­blatt muss abschließend ausgedruckt und unterschrieben werden.

    ... die Heizung nicht fossil oder mit Biomasse betrieben wird.

Diese Punkte sind wichtig für die Antragstellung im Programm KNN 296

  • Der Kreditantrag muss vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag gestellt werden.
  • Für die Antragstellung und Projektbegleitung ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erforderlich.
  • Die Förderung kann nicht mit den Programmen Wohneigentum für Familien (WEF) sowie Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) kombiniert werden!
  • Die Kombination mit Landesförderprogrammen ist möglich.
 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / KfW
 
 
 
 

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