21.02.2022

KfW fördert wieder Sanierung / Start der Neubau-Förderung unklar

Ab 22.2.2022 können Förderanträge bei der KfW gestellt werden

Eigentümer können sich freuen, Bauherren gucken (noch) in die Röhre: Die Sanierungsförderung der KfW startet wieder am 22.2.2022. Damit steht für die Sanierung wieder die komplette BEG-Förderung bereit. Bauherren müssen sich leider noch gedulden. Für die angekündigte Neubau-Förderung des Effizienzhauses 40 gibt es noch keinen Starttermin.

Rohbau eines Hauses auf einem Grundstück mit BaumBild größer anzeigen

Geht's schon los? Bauherren müssen sich bis zum Start der KfW-Neubau-Förderung noch gedulden

Foto: aktion pro eigenheim

Ab dem 22. Februar 2022 können wieder Anträge bei der KfW im Rahmen der BEG-Förderung gestellt werden - das gilt allerdings nur für Sanierungsmaßnahmen. Die Neubau-Förderung ist bisher nach wie vor nicht möglich. Das Effizienzhaus 40 soll 2022 noch von der KfW gefördert werden - dafür laufen derzeit nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Eingeplant sind für die Neubau-Förderung in diesem Jahr 1 Milliarde Euro. Das reicht für rund 10.000 Gebäude. Experten rechnen deshalb damit, dass der Fördertopf schnell leer sein wird. Zudem werden die Förderbedingungen geändert und die Förderung wird wohl reduziert.

Die KfW hat zudem klargestellt: Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für einen Neubau ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.

Förderbedingungen bei Sanierung bleiben unverändert
Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht dagegen ab dem 22. Februar wieder vollständig bereit. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Bereits gestellte Förderanträge werden abgearbeitet
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022 gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der Effizienzhaus-40-Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

 
 
 
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
 
 
 
 

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