13.01.2021

Höhere Wohnungsbauprämie (WoP) seit Anfang 2021

Eigenkapital aufbauen dank Prämie und höherer Einkommensgrenze

Die Wohneigentumsquote ist erstmals rückläufig, dabei wünschen sich nicht nur Familien die eigenen vier Wände. Was dem im Wege steht: enorm hohe Kosten! Ohne Unterstützung können nur die Wenigsten ausreichend Kapital aufbringen. Beim Ansparen von Eigenkapital hilft seit Anfang 2021 der Staat besser mit: Sowohl die Wohnungsbauprämie (WoP) als auch die Einkommensgrenzen steigen deutlich! So haben mehr Haushalte Anspruch.

Haus auf EuromünzenBild größer anzeigen

Dank neuer Einkommensgrenzen und höherem Förderbetrag wird die Wohnungsbauprämie 2021 deutlich attraktiver

Foto: aktion pro eigenheim

Ab 2021 wird es für Bausparer leichter, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen: Zum 1. Januar 2021 steigen nämlich sowohl die Wohnungsbauprämie selbst als auch die Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf die Förderung. So kommen mehr Bausparer in den Genuss der Prämie.

Einzelheiten und Details zur höheren Wohnungsbauprämie
Bausparer erhalten ab sofort 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro bei Alleinstehenden (bisher waren es nur 512 Euro) und 1.400 Euro bei Ehepaaren (bisher 1.024 Euro).

  • Die Höchstprämie für Alleinstehende beträgt damit jährlich 70 Euro (bisher 45 Euro).
  • Ehepaare erhalten höchstens 140 Euro (bisher 90 Euro) im Jahr.

Gleichzeitig höhere Einkommensgrenzen
Die Wohnungsbauprämie erhalten Sparer, die den zugeteilten Bausparvertrag für eine Immobilie verwenden und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen liegen seit 2021 bei:

  • Singles bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 35.000 Euro (früher 25.600 Euro)
  • Verheirateten bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 70.000 Euro (früher 51.200 Euro)

Wie genau funktioniert das mit der Wohnungsbauprämie?
Am Ablauf für die Wohnungsbauprämie hat sich nichts geändert: Zwei Dinge sind Grundvoraussetzung: ein Bausparvertrag, auf den im Jahr mindestens 50 Euro eingezahlt werden, und das passende zu versteuernde Einkommen. Wer einen Bausparvertrag abschließt, erhält jedes Jahr einen Jahreskontoauszug. Diesem liegt ein Antrag für die Wohnungsbauprämie bei, den Sparer bei ihrer Bausparkasse einreichen. Eine Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt in der Regel erst bei Zuteilung des Bausparvertrags - und zwar nur dann, wenn das Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Dazu gehört zum Beispiel der Kauf von Haus oder Wohnung, der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft oder auch die Modernisierung eines Hauses.

Besonderer Vorteil für junge Bausparer: Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre war, bekommt die Wohnungsbauprämie auch dann, wenn er kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt und sich bei der Zuteilung nur das Bausparguthaben auszahlen lässt. Die Auszahlung darf jedoch frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/hoehere-wohnungsbaupraemie-wop-seit-anfang-2021.php