Noch bis zum 30.06.2021 ist das bisherige KfW-Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" die richtige Anlaufstelle für Bauherren. Hier kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt werden.
Ab dem 01.07.2021 ändert sich die Förderung - dann geht auch bei der KfW die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start. Damit wird der Zuschuss für die Baubegleitung deutlich attraktiver.
Das ist neu bei der Förderung für die Baubegleitung ab Juli 2021
Wichtig für eine gute Beziehung zu den Nachbarn: Künftig wird auch eine akustische Fachplanung mitgefördert. So soll der Lärmschutz zum Beispiel beim Einsatz einer Luftwärmepumpe verbessert werden. Ebenso förderfähig ist neu die Nachhaltigkeitszertifizierung.
1. Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung
2. Zuschuss für Nachhaltigkeitszertifizierung
Wer ein Effizienzhaus "Nachhaltigkeitsklasse" (NH-Klasse) baut oder kauft, bei dem werden darüber hinaus Beratungs- und Planungsleistungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Auch hier betragen die förderfähigen Kosten maximal 10.000 für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus.
Leichtere Antragstellung bei der KfW ab Juli 2021
Auch die Antragstellung wird künftig einfacher für Bauherren: Sie beantragen die Förderung für die Baubegleitung einfach zusammen mit ihrem Zuschuss- oder Kreditantrag für das Effizienzhaus. Wer einen Kredit beantragt, erhält einen Kreditbetrag, der um die Kosten der Baubegleitung erhöht wird. Von diesen Kosten erhalten Bauherren 50 Prozent als Tilgungszuschuss. Wer einen Zuschuss für sein Effizienzhaus beantragt, erhält zusätzlich den Zuschuss von 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung.
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