28.06.2021

Höhere KfW-Förderung für Baubegleitung im Neubau ab Juli 2021

Zuschuss steigt auf maximal 5.000 Euro / Antragstellung einfacher

Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verbessert sich ab Juli 2021 auch die Förderung der KfW für die Baubegleitung. Der Zuschuss steigt, die Antragstellung wird einfacher. Maximal 5.000 Euro Zuschuss sind für Bauherren dann für Fachplanung und Baubegleitung möglich. Die Einzelheiten im Überblick.

Beratungs Bausachverständiger im NeubauBild größer anzeigen

Mehr Förderung für die Baubegleitung ab Juli 2021 gibt Bauherren beim Neubau Sicherheit

Foto: Verband privater Bauherren (VPB)

Noch bis zum 30.06.2021 ist das bisherige KfW-Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" die richtige Anlaufstelle für Bauherren. Hier kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt werden.

Ab dem 01.07.2021 ändert sich die Förderung - dann geht auch bei der KfW die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start. Damit wird der Zuschuss für die Baubegleitung deutlich attraktiver.

Das ist neu bei der Förderung für die Baubegleitung ab Juli 2021
Wichtig für eine gute Beziehung zu den Nachbarn: Künftig wird auch eine akustische Fachplanung mitgefördert. So soll der Lärmschutz zum Beispiel beim Einsatz einer Luftwärmepumpe verbessert werden. Ebenso förderfähig ist neu die Nachhaltigkeitszertifizierung.

1. Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • Künftig werden Kosten von bis zu 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr gefördert, Bauherren erhalten dafür eine Förderung von 50 Prozent. Der Zuschuss für die Baubegleitung beträgt also maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten werden Kosten bis zu 4.000 Euro pro Wohnung gefördert, maximal dürfen es 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr sein. Insgesamt sind so maximal 20.000 Euro Zuschuss für ein Mehrfamilienhaus möglich.
  • Für eine Eigentumswohnung beträgt der Zuschuss maximal 2.000 Euro (max. 4.000 Euro förderfähige Kosten).

2. Zuschuss für Nachhaltigkeitszertifizierung
Wer ein Effizienzhaus "Nachhaltigkeitsklasse" (NH-Klasse) baut oder kauft, bei dem werden darüber hinaus Beratungs- und Planungsleistungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Auch hier betragen die förderfähigen Kosten maximal 10.000 für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus.

Leichtere Antragstellung bei der KfW ab Juli 2021
Auch die Antragstellung wird künftig einfacher für Bauherren: Sie beantragen die Förderung für die Baubegleitung einfach zusammen mit ihrem Zuschuss- oder Kreditantrag für das Effizienzhaus. Wer einen Kredit beantragt, erhält einen Kreditbetrag, der um die Kosten der Baubegleitung erhöht wird. Von diesen Kosten erhalten Bauherren 50 Prozent als Tilgungszuschuss. Wer einen Zuschuss für sein Effizienzhaus beantragt, erhält zusätzlich den Zuschuss von 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung.

 
 
 
Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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