Nötig wurde die HOAI-Novelle nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen.
HOAI gibt auch künftig Orientierung beim Honorar
Alleingelassen werden Bauherren und EigentümerInnen aber auch künftig nicht bei den Honorarverhandlungen: Zur Orientierung sollen für die Grundleistungen Honorartafeln enthalten sein. Diese Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden und eine Richtschnur bilden.
Dabei sollen dieselben Kriterien genutzt werden können, die schon jetzt in der HOAI enthalten sind. Diese Regelungen dienen der Transparenz der Honorarkalkulation und der Vergleichbarkeit verschiedener Angebote entsprechender Leistungen.
Neu ist: Wird keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart. Das Basishonorar entspricht dem bisherigen Mindestsatz.
Angebot und Nachfrage bestimmen künftig Architekten- und damit Baukosten
Ob und in welchem Rahmen der Hausbau mit einem Architekten künftig günstiger oder teurer werden wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Bei hoher Nachfrage nach Architekten- und Ingenieurdienstleistungen und starker Auslastung sind steigende Preise aber wahrscheinlich.
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