18.05.2022

Gesetzesänderungen: Das plant die Bundesregierung für Neubauten

Effizienzhaus 55 neuer Neubau-Standard / Solardachpflicht

Bauherren müssen sich auf strengere gesetzliche Regeln für Neubauten einstellen, die Bundesregierung arbeitet an einigen gesetzlichen Neuregelungen. Sowohl das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als auch die BEG-Förderung sollen noch in diesem Jahr überarbeitet werden, geplant sind strengere Neubau-Standards und eine Solardachpflicht. Diese drei Punkte sind Teil des "Arbeitsplans Energieeffizienz" zur Energieeinsparung.

Neubauten mit BaugerüstBild größer anzeigen

Strengere Vorgaben für den Neubau in Sachen Energieeffizienz: Ab 2023 wird das Effizienzhaus 55 gesetzlicher Mindeststandard

Foto: aktion pro eigenheim

Am 17. Mai 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den "Arbeitsplan Energieeffizienz" vorgelegt. Er definiert Schritte und Maßnahmen des Bundesregierung für Energieeinsparungen. Einige Punkte des Planes geben einen Ausblick auf gesetzliche Änderungen für Neubauten. Die drei wichtigsten Änderungen im Überblick.

1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird novelliert / strengere Mindeststandards für Neubauten
Im zweiten Halbjahr 2022 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) novelliert werden, damit einher geht eine Anhebung der Mindeststandards für Neubauten, um den Wärmebedarf erheblich zu reduzieren:

  • Ab 2023 wird der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf das Effizienzhaus EH 55 angehoben.
  • Ab 2025 wird der Standard erhöht auf das Niveau vom Effizienzhaus EH 40.

2. Solardachpflicht im GEG
Solardächer sollen bundesweit zum Standard werden, um die Stromerzeugung aus Sonne schnell zu erhöhen. Parallel ist geplant, dass die große Novelle des EEG zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütung bei Dachanlagen führt. Auch die Solardachpflicht wird  gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz verankert, passieren soll das in der zweiten Jahreshälfte.

3. Heizung nur noch mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
Heizungen sollen zügig noch stärker auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Deshalb gilt ab 2024, dass bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden müssen.

Was die Bundesregierung für die Sanierung von Altbauten plant, können Sie hier nachlesen >> 

In Sachen Förderung haben Bauherren vom Bund übrigens nicht viel zu erwarten, die Bundesregierung plant eine Konzentration der Fördermittel im Bereich Sanierung. Für den Neubau gilt das bereits kommunizierte Förderkonzept: Aktuell greift die zweite Stufe der Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (EH40-NH), die eine Förderung an das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) knüpft. Ab Januar 2023 folgt dann ein für Neubauten neues Programm "Klimafreundliches Bauen", das von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)  sowie Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet wird.

 
 
 
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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