Update 6.7.2023: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes in der letzten Sitzungswoche gestoppt hat, haben die Ampelparteien darauf verzichtet, eine Sondersitzung einzuberufen. Statt dessen soll die GEG-Novelle nun erst Anfang September wieder auf die Tagesordnung.
Update 27.6.2023: Am Donnerstag oder Freitag soll er endlich vorliegen - der überarbeitete Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Bunderegierung strebt weiter an, das
Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Das heißt, dass in der ersten Juliwoche noch Sachverständigen-Anhörung, Ausschussberatung und 3. Lesung im Plenum stattfinden müssen.
Bekannt geworden ist auch, worauf sich die Ampelkoalition im Detail geeinigt hat. So muss eine Gasheizung, die mangels Netz künftig doch nicht mit Wasserstoff betrieben werden kann, dafür verpflichtend mit einem Anteil Biogas betrieben werden. Das dürfte die Option Gasheizung deutlich teurer und unattraktiver machen, im Neubau nochmehr als im Altbau.
Update 14.6.2023: Nach langem politischen Streit haben sich die Ampelparteien nun auf einen GEG-Kompromiss geeinigt. Ziel ist weiterhin, das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Die aktuellen Gesetzespläne der Ampel unterscheiden sich vom ursprünglichen Entwurf auch bei den Anforderungen für Neubauten: So sollen die Heizungsregelungen des GEG zum Heizen mit erneuerbaren Energien zwar ab dem 1.1.2024 für Neubauten gelten, allerdings nur für solche, die in reinen Neubaugebieten liegen.
Für alle anderen Neubauten sowie Gebäude im Bestand sind jetzt längere Übergangsfristen vorgesehen. Hier sollen die GEG-Regelungen erst greifen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das soll für Großstädte bis 2026 der Fall sein, für kleinere Orte spätestens 2028. Insgesamt sollen die Heizungsregelungen einheitlich für Neubau und Altbau gelten, das heißt auch Holz- und Pelletheizungen würden im Neubau möglich sein. Gasheizungen wären demnach weiter erlaubt, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind (außer in reinen Neubaugebieten).
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Artikel vom 20.4.2023
Wichtigster Punkt der GEG-Novelle: Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
Was bedeutet das GEG 2024 für den Neubau?
Die Regelung im GEG ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung zu erfüllen, können Eigentümer:innen entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen. Im Neubau sind diese Heizungen vorgesehen:
Was bedeutet das GEG 2024 für den Gebäudebestand?
Für bestehende Gebäude sind zusätzliche Optionen bei der Heizung vorgesehen:
Außerdem sind Ausnahmen und Härtefallregelungen geplant sowie eine begleitende Förderung.
--> Wichtig zu wissen für Immobilienkäufer: Die Ausnahmen gelten vor allem für sehr alte Eigentümer und solche, die ihre Immobilie schon seit langem selbst bewohnen. Nach einem Eigentümerwechsel - also zum Beispiel bei Erbe oder dem Kauf einer Immobilie im Bestand - müssen neue Eigentümer:innen innerhalb von zwei Jahren beim Weiterbetrieb der Heizungsanlage die Anforderungen einhalten, also mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Prospekt: Paul Bauder GmbH & Co. KG
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