20.04.2023

GEG 2024: Gebäudeenergiegesetz wird nochmals überarbeitet

Fokus liegt auf Heizen mit erneuerbaren Energien

Anfang 2023 ist erst eine überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Aktuell befindet sich bereits die nächste Novelle in Abstimmung und sorgt für viel Streit. Im Fokus der aktuellen GEG-Version, die Anfang 2024 in Kraft treten soll, steht das Heizen mit erneuerbaren Energien. Das Bundeskabinett hat dem GEG-Entwurf schon zugestimmt, das Gesetz soll Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause passieren.

Einfamilienhaus mit LuftwärmepumpeBild größer anzeigen

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Ende 2044 soll dann ganz Schluss sein mit fossilen Brennstoffen in Heizungen

Foto: Dimplex / BWP

Wichtigster Punkt der GEG-Novelle: Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.

Was bedeutet das GEG 2024 für den Neubau?
Die Regelung im GEG ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung zu erfüllen, können Eigentümer:innen entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen. Im Neubau sind diese Heizungen vorgesehen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • H2-Ready-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung für diese Option ist, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.)

Was bedeutet das GEG 2024 für den Gebäudebestand?
Für bestehende Gebäude sind zusätzliche Optionen bei der Heizung vorgesehen:

  • Biomasseheizung (zum Beispiel Pelletheizung, aber nur in Verbindung mit einer Solaranlage)
  • Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Außerdem sind Ausnahmen und Härtefallregelungen geplant sowie eine begleitende Förderung.

--> Wichtig zu wissen für Immobilienkäufer: Die Ausnahmen gelten vor allem für sehr alte Eigentümer und solche, die ihre Immobilie schon seit langem selbst bewohnen. Nach einem Eigentümerwechsel - also zum Beispiel bei Erbe oder dem Kauf einer Immobilie im Bestand - müssen neue Eigentümer:innen innerhalb von zwei Jahren beim Weiterbetrieb der Heizungsanlage die Anforderungen einhalten, also mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

 
 
 
Quelle: BMWK / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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