Mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) wurde das primärenergetische Neubauniveau von 75 Prozent auf 55 Prozent verschärft, das Effizienzhaus 55 ist damit als neuer Gebäudestandard gesetzlich vorgeschrieben. Das GEG 2023 ist die zweite Fassung des 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes.
Eine weitere wichtige Änderung: Das Anrechnen von Strom aus erneuerbaren Energien auf den Jahres-Primärenergiebedarf soll mit dem GEG 2023 deutlich vereinfacht werden: So ist das Anrechnen frei von einschränkenden Bedingungen möglich - auch wenn der Solarstrom vollständig ins Netz eingespeist wird. Mit dieser Maßnahme soll der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen beschleunigt werden.
Für Gebäude im Bestand sieht das GEG 2023 so gut wie keine Änderungen vor. Das soll sich mit der geplanten Drittfassung bis Januar 2025 ändern.
Dritte GEG-Neufassung ist schon geplant
Das GEG 2023 ist nur ein Zwischenschritt, die dritte Neufassung ist bereits geplant. Damit soll das Effizienzhaus 40 als gesetzlicher Neubau-Standard ab 2025 eingeführt werden. Außerdem sind Verschärfungen für Gebäude im Bestand geplant: Umgesetzt werden soll dann unter anderem das Ziel der Bundesregierung, dass Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einsetzen müssen.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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