Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, dass Gebäude energiesparender werden. Erreicht werden soll das durch eine effiziente Anlagetechnik und einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der restliche Energiebedarf soll möglichst durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Für Bauherren wird sich mit dem GEG zunächst nichts ändern - das geforderte Energiesparniveau für Neubauten wird aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen. Das GEG wird einige bestehende Gesetze ersetzen wie EnEV und EEWärmeG.
Änderungen im Gebäudebestand betreffen vor allem Ölheizung
Auch für Altbauten werden die Sanierungsvorgaben nicht verschärft, es kommen aber neue Regelungen hinzu. So sieht das GEG ein Einbauverbot für Ölheizungen und Kohleheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Förderung in Form einer Austauschprämie. Künftig ist auch eine Förderung für den Austausch von Kohleheizungen geplant.
Ebenso wichtige Maßnahme im Zuge der GEG-Regelung ist die Abschaffung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen.
Wann tritt das GEG in Kraft?
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Das wird wahrscheinlich im Oktober 2020 sein. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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