10.01.2018

Förderung, Recht & Gesetz: Das ändert sich 2018 für Bauherren

Neues Bauvertragsrecht bringt wichtige Verbesserungen

Der Start ins Baujahr 2018 bringt viele Neuigkeiten für Bauherren: Besonders wichtig ist natürlich das neue Bauvertragsrecht, das seit Anfang des Jahres gilt. Aber auch bei Förderung und Wohnriester hat sich einiges geändert. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Bauherren 2018 zusammengefasst.

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Neues Baujahr und für viele Bauherren auch der Start für den Traum vom Eigenheim

Foto: aktion pro eigenheim

Neues Bauvertragsrecht gilt seit Anfang 2018
Ein Widerrufsrecht für Verbraucherbauverträge, eine ausführliche Baubeschreibung, die Festlegung der Bauzeit, eine Neuregelung der Abschlagszahlungen und die Herausgabe von Bauunterlagen - all das ist im Bauvertragsrecht jetzt neu geregelt. Gut für Bauherren, die damit mehr Sicherheit haben.

Höhere Grundzulage bei der Riesterrente
Erstmals seit 10 Jahren gab es eine Erhöhung bei der Riesterrente. Die Grundzulage beträgt 2018 jetzt 175 Euro jährlich (vorher 154 Euro), für Ehepaare 350 Euro (statt vorher 308 Euro). Beschäftigte mit niedrigen Einkommen und mit Kindern erreichen durch die staatlichen Zulagen besonders hohe Förderquoten. Mit dem so genannten Wohnriester wird nicht nur der Bau oder Kauf einer Immobilie gefördert, sondern auch der altersgerechte Umbau.

KfW-Förderung für Solarstromspeicher geht in die letzte Runde
Schon jede zweite neue Photovoltaik-Anlage im Eigenheimbereich wird zusammen mit einem Solarstromspeicher installiert, der den Eigenverbrauch erhöht. Die Batteriespeicher werden also zunehmend interessant für Bauherren. Wer auch mit moderner Speichertechnik liebäugelt, sollte 2018 Nägel mit Köpfen machen. Denn das KfW-Förderprogramm zur Förderung von Solarstromspeichern geht in die letzte Runde: Ein zinsgünstiger Kredit plus 10 Prozent Tilgungszuschuss erleichtern die Finanzierung erheblich. Die Förderung läuft Ende 2018 aus.

Bauzinsen bleiben wohl niedrig
Viele Experten gehen für 2018 von insgesamt niedrigen Zinsen aus. Im Jahresverlauf wird zwar mit etwas ansteigenden Konditionen gerechnet, doch der große Zinssprung wird wohl ausbleiben.

Energielabel für Kamin und Kachelofen
Seit Anfang 2018 tragen auch Kaminofen, Heizkamin, Kachelofen mit Heizeinsatz und Pelletofen ein Energielabel. Das gilt für alle Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW, die gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe in Wärme umwandeln. Die Energieklassen von A++ bis G werden durch eine abgestufte Farbskala von Grün bis Rot optisch ergänzt. Unter der Skala ist zudem die Wärmeleistung in kW angeben. So können sich Bauherren bei der Auswahl schnell orientieren.

Bei Altbausanierung auf neue Förderbedingungen achten
Wer eine gebrauchte Immobilie kauf und saniert, erneuert oft als erstes die Heizung. Kommen dabei erneuerbare Energien zum Einsatz - wie bei Solarthermie, Wärmepumpe, Holzheizung und Pelletheizung - gibt es großzügige Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aber Achtung: Dort haben sich Anfang 2018 die Antragsbedingungen geändert! Der Förderantrag muss jetzt immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Das gilt übrigens auch für den BAFA-Zuschuss für Neubauten!

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / Verbraucherzentrale / HKI
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/foerderung-recht-gesetz-das-aendert-sich-2018-fuer-bauherren.php