18.11.2015

Förderung für Solarstromspeicher läuft Ende 2015 aus

Bauherren können sich jetzt noch KfW-Förderung sichern

Das seit Mai 2013 laufende KfW Programm Erneuerbare Energien Speicher läuft zum Jahresende aus - damit wird es die Förderung für Solarstromspeicher nur noch bis zum 31.12.2015 geben. Anträge auf Förderung von Batteriespeichern können Bauherren noch bis Jahresende stellen. Eine Zusage der Förderung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für Tilgungszuschüsse.

Einfamilienhaus in Bremen mit Photovoltaik-Anlage und SolarstromspeicherBild größer anzeigen
Nutzung einer Photovoltaik-Anlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher: Diese Familie aus Bremen nutzt die Vorteile der neuen Technologie bereitsFoto: BSW-Solar/de Groot

Wer sich als Bauherr für eine Photovoltaik-Anlage mit Solarstromspeicher entscheidet, hat ab 2016 noch die Möglichkeit, im KfW-Programm "Energieeffizient Bauen (153)" beim energieeffizienten Neubau zum KfW-Effizienzhaus 40 Plus eine Förderung für den Batteriespeicher zu erhalten.

Für KfW-Förderung müssen Bauherren jetzt schnell aktiv werden
Wer mit seinen Überlegungen für eine Photovoltaik-Anlage plus Solarstromspeicher schon weit fortgeschritten ist, sollte die KfW-Förderung jetzt rasch beantragen. Dafür bleiben noch sechs Wochen Zeit, allerdings müssen für den Förderantrag auch alle Unterlagen vorliegen. Die Eile kann sich aber lohnen, denn die Förderung ist attraktiv: Beim KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss übernimmt der Staat bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers. Da die Preise für die Solarstromspeicher in den vergangenen Monaten stark gesunken sind, werden komplette Solarstromsysteme inklusive Speicher im Einsteigerbereich bereits ab rund 12.000 Euro  angeboten.

Förderung für Batteriespeicher beantragen - so geht’s

  • Zunächst sind beim Fachbetrieb der Wahl ein Angebot und ein Kostenvoranschlag für einen Batteriespeicher bzw. für einen Batteriespeicher und eine Photovoltaik-Anlage einzuholen. Dieser bestätigt auch die einzuhaltenden Fördervoraussetzungen.
  • Ist die Wahl auf ein Angebot gefallen, geht der Bauherr damit auf zu seinem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Der Finanzierer füllt den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 geschehen. Je früher der Antrag gestellt ist, desto besser: Die Mittel des Förderprogramms sind begrenzt.
  • Liegt dem Bauherr die Zusage der KfW vor, wird der Kreditvertrag, zum Beispiel mit der Hausbank, abgeschlossen. Erst jetzt schließt der Bauherr einen verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrags mit einem Solarfachbetrieb ab. Ist die Anlage fertig installiert, muss der Tilgungszuschuss bei der Hausbank angefordert werden. Die wendet sich an die KfW, die wiederum den Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet – auch wenn es dann längst 2016 geworden ist.
  • Der Bundesverband Solarwirtschaft empfiehlt Solarinteressierten, beim Fachbetrieb nach dem Photovoltaik-Anlagenpass und dem Speicherpass zu fragen. Mit diesen Pässen wird die fachgerechte Installation dokumentiert. Zugleich dient der Speicherpass als Fachunternehmererklärung, die von der KfW einfordert wird.
 
 
 
Quelle: KfW / BSW-Solar
 
 
 
 

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