05.01.2022

Förderung für Effizienzhaus 55 im Neubau endet Januar 2022

Antragstellung bei der KfW nur noch bis 31.01.2022 möglich

Die Neubau-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird weiter eingedampft: Zuschüsse und Förderkredite für das Effizienzhaus 55 fallen Ende Januar 2022 aus der KfW-Förderung! Vollständige Anträge für das Effizienzhaus 55 im Neubau können nur noch bis 31.01.2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung.

Dacharbeiten im NeubauBild größer anzeigen

Wer noch Förderung für ein Effizienzhaus 55 im Neubau beantragen möchte, muss jetzt die Planung zügig beenden und den Förderantrag bis Ende Januar 2022 bei der KfW einreichen

Foto: aktion pro eigenheim

Update 24.1.2022: Die Förderung für das Effizienzhaus 55 wird bereits zum 24.1.2022 eingestellt. Darüber hinaus gilt bei der KfW ein Antrags- und Zusagestopp für die komplette BEG-Förderung.

Schon Anfang 2022 wird die Förderung für das Effizienzhaus 55 im Neubau eingestellt, das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitgeteilt. Anträge für Zuschüsse und Förderkredite können noch bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW gestellt werden. Ab Februar 2022 ist eine Förderung nicht mehr möglich, das gilt auch für die Varianten Effizienzhaus 55 EE-Klasse und NH-Klasse.

Einzige Ausnahme: Betroffene des Hoch­wassers 2021 können die Förderung für die Effizienz­haus-Stufe 55 bei Neu­bauten noch bis 30.06.2022 beantragen.

Der Grund für die Einstellung der Neubau-Förderung: Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Blick auf die Fördereffizienz überprüft. Die vorhandenen Fördermittel sollen vor allem dort eingesetzt werden, wo größtmögliche CO2-Einsparungen möglich sind - und das ist vor allem im Bereich der Sanierung der Fall. Beim BMWi heißt es deshalb: "Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden im Fokus stehen."

Gesetzliche Mindeststandards im Neubau garantieren schon hohe Energieeinsparungen

Die Entwicklung der Förderzahlen und des Marktes zeigen, dass sich das Effizienzhaus 55 bereits weitgehend als Effizienzstandard durchgesetzt hat. Auch die gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) garantieren eine energiesparende Bauweise im Neubau, so dass die Förderung weitgehend auf den Sanierungsbereich konzentriert werden soll.

Die nächsthöhere Effizienzhaus-Stufe im Neubau (Effizienzhaus 40) mit bis zu 25 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss ist von der Förderanpassung nicht betroffen!

Diese Möglichkeiten haben Bauherren jetzt bei der Förderung
Wer aktuell ein Neubau-Effizienzhaus 55 plant und Förderung dafür beantragen möchte, hat jetzt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Antrag auf Förderung wird vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. dem Kaufvertrag bei der KfW gestellt - und zwar bis zum 31.01.2022. Bauherren und Käufer, die diese Lösung bevorzugen, sollten sich jetzt zügig um sämtliche Antragsunterlagen und den Abschluss der Planungen bemühen.
  2. Oder die Planungen werden vor Antragstellung auf ein höheres Effizienzhausniveau umgestellt. Die nächste Stufe der Förderung ist das Effizienzhaus 40.


Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Einstellung der Förderung für das Effizienzhaus 50 im Neubau finden Bauherren hier.

 
 
 
Quelle: BMWi / ÖkoZentrum NRW
 
 
 
 

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