Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Darin sind erstmals Obergrenzen für regenerative Energiequellen verankert. So darf der Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2025 auf maximal 45 Prozent, bis zum Jahr 2025 auf bis zu 55 Prozent ansteigen. Der Rest des bundesdeutschen Strombedarfs wird dann vorerst weiter durch fossile Energieträger gedeckt.
Photovoltaik auf dem Hausdach lohnt sich weiterhin
Für Bauherren ändert sich durch das neue EEG nichts. Sie können weiterhin eine kleine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach installieren lassen, ohne die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zahlen zu müssen. Auch die Einspeisevergütung für Solarstrom bleibt vorerst stabil. Allerdings lohnt sich die Erzeugung von Solarstrom inzwischen vor allem für den eigenen Bedarf und weniger für die Einspeisung ins Netz. Mit der entsprechenden Haustechnik - wie zum Beispiel Wärmepumpe + Phototvoltaik-Anlage + Solarstromspeicher - lässt sich inzwischen ein hoher Grad der Unabhängigkeit vom Energieversorger erreichen.
Bessere Versorgung von Mietern mit Solarstrom
Strom, der mit einer Solaranlage auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt wird, kann nach dem neuen EEG von den Mietern genutzt werden, ohne dass die volle Ökostromumlage zu zahlen ist. Möchte ein privater Vermieter Solarstrom an seine Mieter verkaufen, muss er allerdings ein Gewerbe anmelden, mit einzelnen Mietern Stromlieferverträge abschließen und Vereinbarungen mit den Netzbetreibern und Energieversorgern schließen.