18.12.2020

Update: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) verabschiedet

Private Nutzer von Solarstrom profitieren

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) wurde am 17.12.2020 vom Bundestag verabschiedet, am 18.12. ließ nun auch der Bundesrat das Gesetz passieren. Inkrafttreten wird das EEG damit zu weiten Teilen am 1. Januar 2021. Von der Gesetzesnovelle profitieren vor allem private Nutzer von Solarstrom. Sie müssen künftig keine EEG-Umlage mehr zahlen.

Photovoltaik-Anlage im Winter mit SchneeBild größer anzeigen

Gute Nachrichten für private Bauherren und Eigentümer: Die Nutzung von eigenem Solarstrom für Elektroauto und Wärmepumpe wird dank der neuen EEG-Regelungen künftig attraktiver

Foto: aktion pro eigenheim

Buchstäblich in letzter Sekunde hat sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) geeinigt, der nun auch im Bundesrat verabschiedet wurde. Experten kritisieren zwar unisono, dass der große Wurf für Klima und Energiewende verpasst wurde, dennoch gibt es Anlass zur Freude - und zwar für private Verbraucher!

Als nächstes leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und verkündet den Text danach im Bundesgesetzblatt. Bereits am 1. Januar 2021 kann das Gesetz dann zum weit überwiegenden Teil in Kraft treten.
 
Stichwort Sonnensteuer: Private Betreiber von kleinen Anlagen von EEG-Umlage befreit
Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Experten werten das auch als wichtigen Durchbruch, der künftig den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Solarstrom erleichtert.

Stichwort Ü20-Photovoltaik-Anlagen
Besonders dringend wurde das neue EEG von Eigentümern erwartet, die zu den Solarpionieren gehören. Denn ihre Photovoltaik-Anlagen fallen Ende 2020 aus der Förderung und bisher fehlte eine Regelung für den wirtschaftlichen und unkomplizierten Weiterbetrieb. Mit dem EEG 2021 soll der Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaik-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert werden. Ausgeförderte Solarstromanlagen können den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten. Möglich ist das bis zu einer Größe von 100 Kilowatt Leistung und bis Ende 2027.

Stichwort Mieterstrom
Auch beim Mieterstrom gibt es Lichtblicke: So sollen Erzeugung und Verbrauch von Solarstrom nicht mehr auf das einzelne Haus beschränkt bleiben, sondern auch in zusammenhängenden Gebäudekomplexen als Quartiere Anwendung finden. Die finanzielle Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom sowie der Bürokratieabbau für kleine Mehrfamilienhäuser wurden allerdings nicht umgesetzt.

 
 
 
Quelle: BSW-Solar / vzbv / aktion pro eigenheim / Bundesrat
 
 
 
 

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