21.05.2015

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg ab Juli 2015

Höchstsatz wird in immer mehr Bundesländern fällig

Nachdem bereits im Januar im Saarland und in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer erhöht wurde, plant auch Brandenburg eine Anhebung dieser Steuer. Ab dem 1. Juli 2015 soll der Steuersatz von bisher 5 Prozent auf dann 6,5 Prozent steigen. Damit wird der derzeitige Höchstsatz dann bereits in vier Bundesländern fällig.

Glashaus mit GeldscheinenBild größer anzeigen
Wer seinen Immobilienkauf in Brandenburg noch bis Ende Juni 2015 abwickelt, spart die Kosten für die Erhöhung der GrunderwerbsteuerFoto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festsetzen und sie ist dementsprechend landesweit unterschiedlich hoch. Wie das Finanzministerium des Landes Brandenburg mitteilte, sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, dass die bisherige Grunderwerbsteuer von 5 Prozent zum 1. Juli 2015 auf 6,5 Prozent erhöht wird. Der Beschluss wird Ende Juni erwartet. Die Kaufnebenkosten werden in Brandenburg dann zu den höchsten in Deutschland gehören.

Notartermin möglichst bis Ende Juni legen, um Grunderwerbsteuer zu sparen

Der durchschnittliche Kaufpreis für eine Immobilie im vergangenen Jahr in Deutschland betrug knapp 300.000 Euro, in Brandenburg etwas mehr als 230.000 Euro. Eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozent, wie in Brandenburg jetzt geplant, bedeutet für Bauherren und Immobilienkäufer zusätzliche Kosten von rund 3.500 Euro.

Wer also den Kauf noch vor der Steuererhöhung unter Dach und Fach bringt, kann bares Geld sparen. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des notariellen Kaufvertrags. Wer also in Brandenburg gerade ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, alle Formalitäten breits geklärt hat und kurz vor Abschluss des Kaufes steht, sollte auf einen Notartermin bis Ende Juni achten - so lässt sich der erhöhte Steuersatz noch vermeiden.

 
 
 
Quelle: Interhyp AG
 
 
 
 

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