Das Einheimischenmodell ist in Zukunft wieder rechtssicher möglich. Damit können Kommunen Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben. Das ermöglicht vor allem jungen ortsansässigen Familien, dass sie sich ein Eigenheim leisten können. Auf dem normalen Immobilienmarkt hätten junge Familien sonst gegen finanzkräftige Ortsfremde keine Chance.
Rechtssicherer Einheimischenmodell mit angepassten Kriterien
Bundesbauministerium und Bayern haben sich nun mit der EU-Kommission auf angepasste Kriterien für das Einheimischenmodell geeinigt: Für das Modell kommen Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann das Kriterium der "Ortsgebundenheit" bis zu 50 Prozent gewichtet werden. Damit ist die Ortsgebundenheit ein wesentlicher Eckpfeiler bei der Verteilung von gemeindeeigenen Grundstücken.
Auch das Ehrenamt ist nun ein Bewertungskriterium, mit dem sich Ortsansässige für ein Grundstück bewerben können. Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr ist und sich für seinen Heimatort einsetzt, soll auch beim Einheimischenmodell entsprechend berücksichtigt werden.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.