Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte es bereits im vergangenen Jahr angekündigt, jetzt macht das BMWE im Referentenentwurf ernst: Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen soll komplett entfallen. Betreiber von Solaranlagen auf Hausdächern sollen künftig keine garantierte Vergütung für eingespeisten Strom mehr erhalten. Gelten soll das für neu installierte Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt.
Weiter ist geplant, dass selbst Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt vor einem Fehlen der dafür nötigen Infrastruktur: "Die dafür notwendigen (Marktkommunikations-)Prozesse werden von den Netzbetreibern noch nicht massengeschäftstauglich beherrscht. Auch fehlt es weiterhin nahezu flächendeckend am für die Direktvermarktung kleiner Solarstromanlagen notwendigen Einbau von intelligenten Messsystemen." Da die Schaffung dieser Voraussetzungen noch mehrere Jahre benötigen werde, käme eine Verpflichtung zur Direktvermarktung kleiner Photovoltaik-Anlagen faktisch einem weitgehenden Ausbaustopp gleich, so der Verband.
Was bedeutet der EEG-Entwuf für private Bauherren?
Wird die EEG-Novelle so umgesetzt, ist 2026 wohl das letzte Jahr, in dem Bauherren und Eigentümer sich eine feste Einspeisevergütung für ihre Photovoltaik-Anlage sichern können. Wer also entsprechende Pläne für eine Solaranlage hat und das bisherige Modell nutzen möchte, sollte die Anlage noch in diesem Jahr installieren. Ab 2027 könnten sich die Bedingungen für kleine (neu installierte!) Solaranlagen deutlich verschlechtern.
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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