Wer in den Eckpunkten für das künftige Gebäudemodernierungsgesetz (GMG) nach dem Neubau sucht, wird beim Punkt "Umsetzung EPBD" fündig. Denn mit dem GMG werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) umgesetzt. Die deutschen Gebäudeeffizienzklassen sollen nach den europäischen Vorgaben bis Ende 2029 harmonisiert werden. Ab 2030 verlangt die EU-Gebäuderichtlinie außerdem Null-Emissionsgebäude im Neubau. Dieses Niveau wird bereits heute von 96 Prozent der genehmigten Wohnungsneubauten in Deutschland erreicht.
Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, wie die Bundesregierung das Thema Heizung im Neubau bis 2030 regeln möchte. In den Eckpunkten heißt es: "Bis dahin gelten (im Neubau) für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudestand." Diese Regelungen erlauben allerdings neben klimafreundlicher Heiztechnik auch wieder Gasheizungen und Ölheizungen - wenn auch mit Einschränkungen. Dabei ist fossile Heiztechnik im Neubau absolut verzichtbar.
Pflicht zu Biogas und Bioöl bei Gas- und Ölheizungen
Für den Einbau von Gas- und Ölheizungen soll künftig Folgendes gelten: Ab dem 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und Bioöl nutzen - verpflichtend sind zunächst 10 Prozent ab 2029, der weitere Anstieg soll dann im Gesetz in drei Schritten festgelegt werden. Für Eigentümer bedeutet das steigende Heizkosten, denn die Bio-Brennstoffe sind knapp und teuer. Um nicht auch im Neubau in eine Heizkostenfalle zu tappen und höhere Betriebskosten als nötig zu zahlen, sollten Bauherren auf bewährte und klimafreundliche Technik wie Wärmepumpe und Fernwärme setzen.
Und wie geht's weiter mit der Neubau-Förderung?
Die Förderung für Neubau und Sanierung ist laut Bundesregierung bis 2029 sichergestellt. Ob und welche Änderungen es geben wird, ist bisher noch unklar. In den Eckpunkten ist von einer "auskömmlichen Finanzierung" der Förderung die Rede.
Neuer Zeitplan: GMG soll im Sommer in Kraft treten
Bis Anfang April soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf fertigstellen. Das GMG soll vor dem 1.7.2026 in Kraft treten.
Weiterführende Infos:
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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