Antragsstopp im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" 455-B - die Fördermittel sind ausgeschöpft. Deshalb können ab sofort keine Anträge mehr bei der KfW für Investitionszuschüsse im Bereich Barrierereduzierung gestellt werden.
Ob eine Förderung in diesem Jahr oder 2020 wieder möglich ist, ist bisher noch unklar und davon abhängig, ob wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden.
Was bedeutet der Förderstopp für Eigentümer und Mieter?
Wer für seinen barrierefreien Umbau auf die Zuschüsse der KfW angewiesen ist, kann derzeit seine Pläne nur auf Eis legen. Denn auch wenn es wieder Fördergelder geben wird - eine Antragstellung ist dann nur möglich, wenn mit dem Umbau noch nicht begonnen wurde. Wer dagegegen schon einen Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt und eine Zusage erhalten hat, ist von dem Antragsstopp nicht betroffen. In diesem Fall kann der geplante Umbau durchgeführt werden.
Gibt es eine alternative Förderung für altersgerechte Umbauten?
Alternativ zu den Zuschüssen können Eigentümer und Mieter einen zinsgünstigen Kredit im Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) beantragen. Dafür ist eine Antragstellung vor dem Start der Bauarbeiten bei einer Bank erforderlich. Auch Anträge Für die Föredrung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen (455-E) können weiter im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
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