02.01.2017
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Das ändert sich 2017 für Bauherren

Förderung Solarstromspeicher, Baukindergeld als Wahlkampfthema

Termine, Fristen, Förderung - damit Sie Ihr Bauvorhaben 2017 bestmöglich planen können, haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt. Große gesetzliche Änderungen gibt es für Bauherren nicht, aber in Sachen Kosten und Förderung gibt es Neuigkeiten zu beachten.

Haus und Garten aus LegoBild größer anzeigen
Wer 2017 seinen Traum vom eigenen Haus erfüllen möchte, sollte auf diese Neuerungen achtenFoto: aktion pro eigenheim

Förderung für Solarstromspeicher
Nachdem die Förderung für Solarstromspeicher 2016 schon früh ausgeschöpft war, sollten Bauherren jetzt nicht lange warten: Seit Anfang Januar steht die attraktive Förderung der KfW für die Batteriespeicher wieder zur Verfügung. Der zinsgünstige Kredit plus Tilgungszuschuss in Höhe von 19 Prozent entlastet Bauherren kräftig bei den Kosten.

Anstieg Grunderwerbsteuer in Thüringen
In Thüringen ist die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2017 von 5 auf 6,5 Prozent gestiegen. Damit gehört Thüringen zusammen mit dem Saarland, Brandenburg, NRW und Schleswig-Holstein zu den teuersten Bundesländern beim Immobilienkauf. Günstige 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen Käufer nur noch in Sachsen und Bayern.

Baukindergeld und Eigenheimzulage
Viele Bauherren würden sich angesichts steigender Preise über eine Finanzspritze beim Hausbau freuen. Die Politik will vor allem Familien entlasten, streitet aber derzeit noch darüber, wie genau das passieren soll. Von Baukindergeld bis Eigenheimzulage sind einige Vorschläge im Gespräch. Dieses Thema wird sicherlich auch Wahlkampfthema 2017 werden.

Bauzinsen 2017
Wie teuer wird Baugeld 2017? Darüber rätseln jetzt alle, die einen Hausbau und die Baufinanzierung planen. Das vergangene Jahr stand im Zeichen extrem niedriger Bauzinsen und einer hohen Nachfrage nach Wohnimmobilien. Experten erwarten, dass in den ersten Monaten 2017 die Bauzinsen weiterhin niedrig bleiben. Politische Unsicherheiten könnten allerdings für stärkere Schwankungen bei den Zinskonditionen im Jahresverlauf sorgen.

Smart Meter werden schrittweise Pflicht
Ab dem 1. Januar 2017 werden Smart Meter schrittweise eingeführt. Allerdings ist der Einbau ab 2017 erst einmal für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden verpflichtend. Auch Haushalte mit großer Photovoltaik-Anlage müssen ab diesem Jahr ein intelligentes Messsystem bekommen. Ab 2020 erhalten dann Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ein Smart Meter, die Kosten dafür sollen sich auf maximal 100 Euro im Jahr belaufen. Für Haushalte mit einem geringeren Verbrauch ist der Einbau freiwillig. Beim turnusmäßigen Zählertausch bekommen diese Haushalte eine moderne Messeinrichtung, die aber keine Daten übertragen kann. 

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Quelle: aktion pro eigenheim / Verbraucherzentrale Bundesverband
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/das-aendert-sich-2017-fuer-bauherren.php