Ein Gesetzgebungsverfahren, das über mehrere Jahre läuft und die Vorgaben im Gebäudebereich vereinheitlichen und vereinfachen soll - was ist davon geblieben? Übersichtlicher wird es wohl kaum werden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Zwar wird es mehrere andere Gesetze ersetzen (wie die EnEV und das EEWärmeG), doch viele komplizierte Vorgaben, umfassendere Regelungen und Verweise machen das Gebäudeenergiegesetz keinesfalls einfacher!
Wichtigster Punkt für Bauherren: An den Neubau-Vorgaben wird sich auch mit dem GEG nichts ändern. Das derzeit verpflichtende Mindestniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zum Niedrigstenergiegebäude erklärt und behält damit nach wie vor Gültigkeit. Ebenso Teil der Bundestagsentscheidung war die Streichung des sogenannten 52-Gigawatt-Solardeckels im EEG.
Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes: Baulicher Wärmeschutz
Grundlage des GEG ist der Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Im Mittelpunkt steht daher die Begrenzung des Energiebedarfs eines Gebäudes durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Während es im Bereich Neubau kaum Änderungen geben wird, sind für gebrauchte Immobilien einige Verschärfungen geplant, wie zum Beispiel beim Einsatz von Ölheizungen. Die energetischen Vorgaben bei Sanierungsmaßnahmen werden aber nicht verschärft.
GEG: Das sind die geplanten Vorgaben für Bauherren
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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