Seit einem Jahr gilt die besagte Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie, mit der die Bundesregierung EU-Recht umgesetzt hat. Allerdings war der Gesetzgeber bei den Regelungen besonders streng, so dass einige Gruppen wie junge Familien, ältere Bauherren und Selbstständige mit schwankendem Einkommen nur noch sehr schwer einen Immobilienkredit erhalten konnten.
Am 30.3.2017 hat der Bundestag nun Klarstellungen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Unter anderem wurde herausgestellt, dass der Wert einer Immobilie und Wertsteigerungen durch eine Sanierung bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden dürfen. Experten gehen davon aus, dass diese Neuregelung auch Erleichterungen bei der Anschlussfinanzierung und Umschuldung bringt.
Auch gegen eine drohende Immobilienblase soll die deutsche Finanzaufsicht Bafin künftig schnell eingreifen können. Sie darf dann höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien festlegen. Dank einer Ausnahmeregelung sollen Familien dennoch die niedrigen Zinsen weiterhin für Wohneigentum nutzen können.
Prospekt: SCHUFA Holding AG
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