Jetzt noch einmal in aller Ausführlichkeit: Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vereinfacht zusammenführen. Das ist zunächst einmal ein guter Plan und dringend nötig. Denn die jetzige Gesetzeslage ist unübersichtlich und für Bauherren schon lange nicht mehr zu durchschauen. Eigentlich sollte das GEG Mitte Februar vom Bundeskabinett verabschiedet werden, doch der Termin wurde verschoben.
Darum geht es im GEG: Vereinfachtes Energiesparrecht / Im ersten Schritt wird Nichtwohnungsbau geregelt
Auch ein vereinfachtes Energiesparrecht wird noch reichlich kompliziert bleiben. Aber immerhin werden dann die Vorgaben in einem einzigen Gesetz zusammengefasst sein - dem GEG. Im jetzigen, ersten Schritt geht es erst einmal darum, die Anforderungen für öffentliche Nichtwohngebäude festzulegen. Geplant ist, dass für die öffentlichen Gebäude der Energiestandard auf dem Niveau eines Effizienzhauses 55 festgeschrieben wird. Die Festlegung dieser Energievorgabe ist aber noch umstritten. Der Referenzstandard für Wohngebäude soll erst später geregelt werden - bis 2021 werden die Vorgaben definiert, die dann auch private Bauherren betreffen. Verbrauchschutzorganisationen warnen aber schon jetzt vor steigenden Baukosten beim Eigenheimbau.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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