05.06.2020

Bundesrat stimmt Neuaufteilung der Maklerkosten zu

Maklerkosten werden künftig geteilt

Eine Entlastung von Immobilienkäufern bei den Nebenkosten rückt näher: Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss zur Neuverteilung der Maklerkosten zugestimmt. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Allerdings müssen sich Käufer noch etwas gedulden - das Gesetz wird erst 6 Monate nach Verkündung in Kraft treten, frühestens also Ende 2020 / Anfang 2021.

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Die Neuregelung der Maklerkosten bringt für Haus- und Wohnungskäufer eine willkommende Entlastung bei den Kaufnebenkosten

Foto: aktion pro eigenheim

Die wichtigsten Punkte des Gesetzbeschlusses zu den Maklerkosten sind:

Verkäufer muss Provisionszahlung nachweisen
Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat.

Maklerkosten werden geteilt
Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, dann müssen sie nach dem Gesetzesbeschluss automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen.

Maklerverträge nur noch schriftlich
Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.

Bildung von Wohneigentum erleichtern
Ziel des Gesetzes ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen. Außerdem soll die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten.

Mehr Informationen zum "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Bundesrat
 
 
 
 

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