02.08.2022
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Baukindergeld: Zuschüsse wohl schon vor Jahresende ausgeschöpft

Hohe Nachfrage bei Eigenheim-Förderung

Frisch gebackenen Eigentümern droht die nächste Enttäuschung bei der Eigenheim-Förderung: Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage werden die Fördermittel für das Baukindergeld wohl schon vor Jahresende ausgeschöpft sein. Darauf weist die KfW auf der Baukindergeld-Seite hin. Eigentlich kann die Förderung bis Ende 2023 beantragt werden, nun könnte deutlich früher schon Schluss sein.

Ziegelrohbau - Baustelle mit KindernBild größer anzeigen

Bauherren droht bei der Eigenheim-Förderung die nächste Enttäuschung: Das Baukindergeld wird voraussichtlich schon vor Jahresende ausgeschöpft sein

Foto: aktion pro eigenheim

Bei der KfW heißt es zum Baukindergeld:
"Für das Baukindergeld wurde vor Beginn der Förderung im Jahr 2018 die Höhe der durch den Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel festgelegt. Die Nachfrage für das Baukindergeld ist nach wie vor hoch. Daher werden die Fördermittel voraussichtlich noch vor dem Jahresende ausgeschöpft sein. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind."

Eigentlich läuft das Förderprogramm bis Ende 2023 und nach ihrem Einzug haben Eigentümer 6 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. So viel Zeit sollten sie sich jetzt besser nicht lassen! Die KfW rät zu einer zeitnahen Antragstellung, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Für Bauherren und Immobilienkäufer heißt es jetzt also: Umzug abschließen und alle nötigen Unterlagen zügig zusammensuchen, damit der Antrag auf Baukindergeld so früh wie möglich gestellt werden kann (dabei unbedingt die unten stehenden Fristen und Bedingungen beachten!). Denn: Sobald der Antrag gestellt wurde, ist das Baukindergeld bis zur finalen Entscheidung der KfW für die Antragsteller reserviert. Deshalb sind bereits gestellte Anträge von einem möglichen Förderstopp auch nicht betroffen.

Diese Fristen müssen beim Baukindergeld-Antrag eingehalten werden:

  1. Die Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag, die Erteilung der Baugenehmigung oder der frühestmögliche Baubeginn müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen.
  2. Der Antrag auf Baukindergeld kann nach dem Einzug in das neue Zuhause gestellt werden. Entscheidend dabei ist der Tag, der in der Meldebestätigung als Einzugsdatum steht.

Noch Fragen zum Baukindergeld? Hier gibt's Antworten darauf!

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Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/baukindergeld-zuschuesse-wohl-schon-vor-jahresende-ausgeschoepft.php