In den letzten Tagen häufen sich bei uns die Anfragen von Familien, deren Antrag auf Baukindergeld von der KfW abgelehnt wurde. Ob verunsichert von Medienberichten, die von bald ausgeschöpften Fördermitteln schrieben, oder einfach in Unkenntnis der genauen Förderbedingungen haben offenbar mehrere Familien ihren Antrag auf Baukindergeld zu früh (das heißt noch vor dem Einzug in die neue Immobilie) gestellt - und prompt von der KfW eine Absage erhalten.
Diese Fristen sind wichtig beim Baukindergeld
Update: Bitte beachten Sie die neuen Fristen der KfW beim Baukindergeld ab dem 17.5.2019!
Was tun, wenn der Antrag auf Baukindergeld zu früh gestellt wurde?
Wird der Antrag auf Baukindergeld zu früh gestellt - also noch vor dem Einzug - wird der Antrag von der KfW abgelehnt. Familien, die sich noch in der Frist (3 Monate ab Einzugsdatum auf der Meldebestätigung) befinden, haben Glück: Sie können nach Auskunft der KfW erneut einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Anders sieht es leider für Familien aus, deren 3-Monats-Frist inzwischen abgelaufen ist - sie gehen beim Baukindergeld leider leer aus.
Fazit: Damit Familien beim Baukindergeld nicht leer ausgehen, sollten sie unbedingt die Fristen aus den Förderbedingungen der KfW einhalten! Dazu gehört auch, dass der Antrag auf Baukindergeld erst nach dem Einzug gestellt wird und die Nachweise rechtzeitig hochgeladen werden. Denn werden die Fristen nicht eingehalten, verfällt der Anspruch auf Baukindergeld!
Fragen zum Baukindergeld? Auf FragenZumBaukindergeld.de gibt es alle Informationen und Antworten!
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