Mit Beginn des neuen Jahres trat die erweiterte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Damit soll die energetische Qualität von Neubauten nochmals erhöht werden - oder anders gesagt sollen neue Häuser noch sparsamer bei den Heizkosten sein. Wer die neuen Standards beim Hausbau missachtet, riskiert übrigens ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Klingt kompliziert, lässt sich aber bautechnisch lösen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wurde um 25 Prozent gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden. Erreichbar ist beides durch bessere Dämmung von Fassade, Dach und Keller sowie durch dichtere Fenster und eine effiziente Heizung unter Einbindung erneuerbarer Energien.
Heizung: Ohne Erneuerbare Energien geht es nicht mehr
Was die Heizung angeht haben Bauherren zwar nach wie vor freie Wahl, ohne Erneuerbare Energien sind die neuen Vorgaben der EnEV aber kaum noch zu erreichen. Dass eine möglichst energieeffiziente Heiztechnik verwendet wird, versteht sich von selbst. Doch selbst wenn die Gasheizung oder Ölheizung ein Brennwertkessel ist, wird es eng bei der Erfüllung der EnEV-Vorgaben. Deshalb sollten Bauherren bei diesen Energieträgern eine Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dazu kombinieren. Alternativ können zum Einsatz kommen: Pelletheizung (mit oder ohne Solarthermie) und natürlich eine Wärmepumpe. Wer zur Wärmepumpe noch eine Photovoltaik-Alage kombiniert und den Solarstrom selbst verbraucht, kann den Primärenergiebedarf noch einmal deutlich verbessern.
Wärmeschutz im Winter und Sommer: Richtig dämmen
Der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss jetzt um rund 20 Prozent verbessert werden. Das bedeutet, dass die für den Neubau geplanten Dämmstoffstärken unter Umständen erhöht werden müssen. Das ist auch wegen des sommerlichen Hitzeschutzes wichtig.
Budget entlasten: Förderung richtig nutzen
Ob diese Maßnahmen den Hausbau verteuern, ist schwer abzusehen. Eine gute Planung mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit sollten Bauherren aber nicht vernachlässigen - und auch angebotene Fördermittel unbedingt nutzen! Die gute Nachricht: Die derzeitige KfW-Förderung bleibt bis zum 1. April 2016 gleich. Bis dahin werden auch Neubauten im Standard KfW-Effizienzhaus 70 noch gefördert, auch wenn sie kaum effizienter sind als Häuser im EnEV-Standard. Das kann Bauherren die Übergangsphase erheblich erleichtern. Zum 1. April 2016 sind nur noch Effizienzhäuser 55 und besser förderfähig, allerdings verdoppelt sich dann auch die Fördersumme auf 100.000 Euro je Wohneinheit. Für alle, die also energiesparender bauen möchte als die EnEV es verlangt, kann sich das Warten bis dahin lohnen!
Prospekt: Wellhöfer Treppen GmbH & Co. KG
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