01.03.2018

Baden-Württemberg: Zuschuss für Solarstromspeicher

Förderung für neu errichtete Photovoltaik mit Batteriespeicher

Von den Vorteilen einer Photovoltaik-Anlage muss man Bauherren heute nicht mehr überzeugen, auch ein Solarstromspeicher steht bei vielen schon auf dem Wunschzettel. Baden-Württemberg greift allen, die Photovoltaik und Batteriespeicher neu installieren, jetzt mit einem Zuschuss großzügig unter die Arme.

L-Bank Gebäude in KarlsruheBild größer anzeigen

Ihren Antrag auf den Zuschuss für Solarstromspeicher können Bauherren in Baden-Württemberg bei der L-Bank stellen

Foto: L-Bank

Hinweis: Der Fördertopf für die Förderung von Solarstromspeichern ist vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Eine erneute Aufstockung oder ähnliche Förderprogramme sind derzeit nicht in Planung.

Konkret fördert das Land Baden-Württemberg seit dem 1. März 2018 die Investition in den Batteriespeicher einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Dieser Solarstromspeicher muss stationär und netzdienlich sein, das heißt, die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Verteilnetze nicht zu stark belastet werden. So ist eine Bedingung, dass mindestens 40 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden muss und nicht eingespeist werden darf.

Bis zu 300 Euro Förderung pro Kilowattstunde Speicher
Gefördert werden Solarstromspeicher mit einem Fixbetrag pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch mit 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) gibt es einen Zuschuss von 200 Euro pro kWh, für größere Speicher 300 Euro pro kWh. Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt. Der Zuschuss für kleinere Anlagen beträgt so insgesamt mindestens 400 Euro, maximal 5.000 Euro, für größere Anlagen mindestens 5.000 Euro, maximal 45.000 Euro.

Beispiel für Bauherren eines Einfamilienhauses: Speicherförderung in Baden-Württemberg liegt bei bis zu 2.500 Euro
Bei einer typischen Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt 2.500 Euro für den Solarstromspeicher. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss laut Verwaltungsvorschrift mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).

Bauherren können Anträge bei der L-Bank stellen
Das Förderprogramm in Baden-Württemberg läuft zunächst bis Ende 2019. Abgewickelt wird es über die Förderbank des Landes, L-Bank. Dort sind Antragstellungen seit dem 1. März 2018 möglich. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Alle Informationen und die Antragsformulare finden Bauherren hier.

 
 
 
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg / L-Bank / Solar Cluster Baden-Württemberg
 
 
 
 

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