19.01.2017

Baden-Württemberg verbessert Bauförderung ab April 2017

Förderung von Wohneigentum soll für Familien attraktiver werden

Die Landesregierung in Baden-Württemberg will zum 1. April 2017 erstmals ein einheitliches Förderprogramm für den Wohnungsbau starten. Das Programm "Wohnungsbau BW 2017" soll insgesamt ein Volumen von 250 Millionen Euro haben – und damit deutlich mehr als bisher. Gut 62 Millionen Euro davon werde zur Förderung von Wohneigentum eingesetzt, auch die Einkommensgrenzen für Familien sollen höher ausfallen.

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Besonders für Familien soll Wohneigentum in Baden-Württemberg wieder erstrebenswert werdenFoto: aktion pro eigenheim

Das zum  1. April 2017 startende Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2017" soll die bisherige Wohnraumförderung zusammenfassen und effizienter gestalten. So sollen deutlich mehr Menschen in Baden-Württemberg von bezahlbarem Wohnraum profitieren.

Erhöhung der Einkommensobergrenze bei Wohneigentumsförderung für Familien
Eine Erhöhung der Einkommensobergrenze ist sowohl bei der sozialen Mietraumförderung (für eine Familie mit zwei Kindern auf künftig 65.000 Euro) geplant, als auch für die Förderung von Wohneigentum. Diese Anhebung der Einkommensgrenzen soll die Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum attraktiver machen, die Einkommensgrenze für eine vierköpfige Familie wird dann künftig bei 75.000 Euro liegen. „Besonders für Familien ist das Wohneigentum nach wie vor erstrebenswert - auch als Altersvorsorge. Dem werden wir auch im Rahmen unserer Förderung Rechnung tragen“, erklärte Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.

Bauförderung künftig in ganz Baden-Württemberg einheitlich
Gleichzeitig wird in der Förderung selbst genutzten Wohnraums die Differenzierung in der maximalen Darlehenshöhe, die derzeit nach Gebietskategorien gestaffelt sind und im ländlichen Raum die vergleichsweise geringste Unterstützung bieten, künftig aufgehoben. Das Förderdarlehen wird damit landesweit vereinheitlicht, so dass Familien in Baden-Württemberg überall gleich von der Bauförderung profitieren. Um den Hausbanken eine Mitfinanzierung zu ermöglichen, werden die Darlehenshöchstbeträge reduziert. Im Gegenzug werden die Förderkonditionen für selbst genutztes Wohneigentum strukturell verbessert, indem die Zinsvergünstigung des Darlehens intensiviert und die Dauer der Zinsvergünstigung von derzeit zehn auf 15 Jahre ausgedehnt wird.

Die Landesregierung hat den Entwurf der Konzeption dem Landtag zugeleitet. Dort wird im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Kürze eine Anhörung stattfinden. Danach wird das Wirtschaftsministerium die Verwaltungsvorschrift zu dem neuen Förderprogramm in Kraft setzen.

 
 
 
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
 
 
 
 

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