02.01.2020

Änderungen bei der KfW-Förderung 2020

Keine Förderung mehr für Effizienzhaus mit Ölheizung

Die Klimaziele sind inzwischen gesetzlich verbindlich - das hat auch Auswirkungen auf die KfW-Förderung. Seit dem 1. Januar 2020 gelten Änderungen in den Förderprogrammen der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die wichtigste Anpassung für Bauherren: Es gibt keine Förderung mehr für ein Effizienzhaus mit Ölheizung. Die Änderungen bei der KfW-Förderung 2020 im Überblick.

Haus aus EuroscheinenBild größer anzeigen

Neuerungen bei der KfW-Förderung 2020: Ein Neubau-Effizienzhaus mit Ölheizung wird nicht mehr gefördert

Foto: KfW-Bildarchiv/Fotograf: Thomas Klewar

KfW-Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Wer ein KfW-Effizienzhaus mit Ölheizung plant, geht seit Anfang 2020 bei der Förderung leer aus. Effizienzhäuser mit klimafreundlicher Heizung werden wie in der Vergangenheit weiter gefördert.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Zuschuss (430)
Seit Anfang 2020 wird die Förderung für Heizungen (Einzelmaßnahmen) nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Nicht mehr von der KfW gefördert werden Ölheizungen, Gasheizungen sowie ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, auch die Maßnahmenpakete Heizung und Lüftung fallen aus der Förderung. Ausnahme: Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.

Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus gibt es eine Änderung: Seit Anfang 2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger aber weiterhin berücksichtigt werden.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Kombinierte Heizungsanlagen (Hybridheizungen) auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden seit Anfang 2020 nicht mehr gefördert. Ergänzend zum BAFA-Zuschuss gibt es aber eine KfW-Förderung für Solarthermie-Anlagen, Pelletheizungen und Holzvergaserkessel, Wärmepumpen und Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien).


Höhere Zuschüsse, steigender Kreditbetrag - was sich über die Heizung hinaus bei der KfW-Förderung ab dem 24.1.2020 noch ändert, lesen Sie hier.

 
 
 
Quelle: KfW
 
 
 
 

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