KfW-Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Wer ein KfW-Effizienzhaus mit Ölheizung plant, geht seit Anfang 2020 bei der Förderung leer aus. Effizienzhäuser mit klimafreundlicher Heizung werden wie in der Vergangenheit weiter gefördert.
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Zuschuss (430)
Seit Anfang 2020 wird die Förderung für Heizungen (Einzelmaßnahmen) nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Nicht mehr von der KfW gefördert werden Ölheizungen, Gasheizungen sowie ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, auch die Maßnahmenpakete Heizung und Lüftung fallen aus der Förderung. Ausnahme: Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.
Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus gibt es eine Änderung: Seit Anfang 2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger aber weiterhin berücksichtigt werden.
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Kombinierte Heizungsanlagen (Hybridheizungen) auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden seit Anfang 2020 nicht mehr gefördert. Ergänzend zum BAFA-Zuschuss gibt es aber eine KfW-Förderung für Solarthermie-Anlagen, Pelletheizungen und Holzvergaserkessel, Wärmepumpen und Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien).
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