28.10.2019
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Ablehnungsquote beim Baukindergeld rund 3 Prozent

Auskunft der Bundesregierung über geänderte Förderung seit Mai

Als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP gab die Bundesregierung aktuell Auskunft zum Baukindergeld. Thema vor allem: die geänderten Förderbedingungen seit Mitte Mai 2019, die viele Familien kalt erwischt und geärgert haben. Die Ablehnungsquote bei den bisher geprüften Anträgen auf Baukindergeld liegt bei rund 3 Prozent.

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Die meisten Familien., die das Baukindergeld beantragen, erhalten auch eine Zusage für den Zuschuss

Foto: aktion pro eigenheim

Die meisten Familien, die einen Antrag auf Baukindergeld stellen, erhalten am Ende auch eine Zusage für die Förderung: Die Ablehnungsquote der bisher geprüften Anträge liegt bei rund 3 Prozent. Grund für die Ablehnung ist in der Regel eine fehlende Übereinstimmung der bei Antragstellung erfassten Angaben mit den später eingereichten Dokumenten, so dass die Förderbedingungen gemäß Merkblatt nicht eingehalten werden.

Änderung der Förderbedingungen im Mai 2019 immer noch Thema
Viele Familien hat die Änderung der Förderbedingungen im Mai 2019 kalt erwischt. Das betrifft vor allem jene, die einen Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie geplant hatten und die nun bei der Förderung leer ausgehen. Die FDP fragte die Bundesregierung nach den Gründen und dem Prozedere der Änderung durch die KfW:

  • Die wichtigste Änderung des aktualisierten Merkblatts zum Baukindergeld, gültig seit 17. Mai 2019, betrifft die Verlängerung der Antragsfrist von drei auf sechs Monate nach Einzug. Diese Änderung erfolgte aufgrund der Praxiserfahrungen in den ersten Monaten des Baukindergeldes. 
  • Darüber hinaus wurden sprachliche Präzisierungen im Merkblatt zur besseren Verständlichkeit umgesetzt: Definition Wohnimmobilien, Präzisierung Voreigentum, Klarstellung der zwingenden Antragstellung nach Einzug, Erläuterungen bei Wegfall der Selbstnutzungen, Erläuterung zum Vorgehen bei Kauf einer bereits selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Und letztlich wurden Förderausschlüsse (Ferienimmobilien, Übertragungen im Wege der Erbfolge, Schenkungen, Kauf von Verwandten in gerader Linie etc.) vor allem zur Klarstellung der ständigen Spruchpraxis der KfW wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung neu in das Merkblatt aufgenommen. Diese Klarstellungen erfolgten im Wesentlichen, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden und die begrenzten Fördermittel bestmöglich einzusetzen.

Weil sich viele Familien über die sehr kurzfristige Ankündigung der Förderänderung durch die KfW beschwert hatten, wurde auch hier nachgehakt. Diese Daten haben KfW und Bundesregierung zum Ablauf veröffentlicht:

  • 2. Mai 2019: Veröffentlichung der ab 17. Mai 2019 gültigen Programmbedingungen (Programmmerkblatt)  auf der Internetseite der KfW
  • 6. Mai 2019: Versand KfW-Newsletter "Bauen, Wohnen, Energie sparen" zur Ankündigung der Programmänderung per 17. Mai 2019
  • 17. Mai 2019: Versand einer KfW-Information für Banken zur Änderung der Programmbedingungen im Baukindergeld

Begleitend dazu wurden der Vorab-Check sowie die FAQ der KfW zum Baukindergeld angepasst.

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Quelle: Bundesregierung
 
 
 
 

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