Die meisten Familien, die einen Antrag auf Baukindergeld stellen, erhalten am Ende auch eine Zusage für die Förderung: Die Ablehnungsquote der bisher geprüften Anträge liegt bei rund 3 Prozent. Grund für die Ablehnung ist in der Regel eine fehlende Übereinstimmung der bei Antragstellung erfassten Angaben mit den später eingereichten Dokumenten, so dass die Förderbedingungen gemäß Merkblatt nicht eingehalten werden.
Änderung der Förderbedingungen im Mai 2019 immer noch Thema
Viele Familien hat die Änderung der Förderbedingungen im Mai 2019 kalt erwischt. Das betrifft vor allem jene, die einen Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie geplant hatten und die nun bei der Förderung leer ausgehen. Die FDP fragte die Bundesregierung nach den Gründen und dem Prozedere der Änderung durch die KfW:
Weil sich viele Familien über die sehr kurzfristige Ankündigung der Förderänderung durch die KfW beschwert hatten, wurde auch hier nachgehakt. Diese Daten haben KfW und Bundesregierung zum Ablauf veröffentlicht:
Begleitend dazu wurden der Vorab-Check sowie die FAQ der KfW zum Baukindergeld angepasst.
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