14.07.2014

Solarstrom aus Photovoltaik: Das bringt die EEG-Novelle

EEG-Umlage greift nicht beim Eigenheim

Nach vielen Diskussionen und trotz Bedenken hat der Bundesrat am 11.07.2014 die EEG-Novelle gebilligt. Damit tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1. August in Kraft. Doch was bedeutet das konkret für Solarstrom-Erzeuger und vor allem den Eigenverbrauch? Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage überhaupt noch für Hausbesitzer? Hier sind die wichtigsten Punkte zur EEG-Umlage im Überblick.

Montage einer Photovoltaik-AnlageBild größer anzeigen
EEG-Novelle hin oder her, eine Photovoltaik-Anlage macht Hausbesitzer unabhängig von steigenden EnergiepreisenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sieht stufenweise die Einführung einer Abgabe für den Eigenverbrauch von Solarstrom vor. Die EEG-Umlage gilt jedoch nicht für bereits bestehende Photovoltaik-Anlagen. Bestandsschutz gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die Leistung der Photovoltaik-Anlage darf dadurch um höchstens 30 Prozent gesteigert werden. Außerdem bleiben Eigenheimbesitzer von der EEG-Umlage verschont.

Für alle weiteren neuen Photovoltaik-Anlagen gilt: Wer den selbst erzeugten Solarstrom auch selbst verbrauchen möchte, muss darauf in Zukunft 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten - allerdings nicht von Beginn an. Stattdessen wird die EEG-Umlage stufenweise erhöht: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent der jeweils gültigen Ökostrom-Umlage auf die Eigenversorgung mit Solarstrom zu entrichten. Die vollen 40 Prozent werden somit erst ab 2017 fällig. Betroffen sind dann auch alle Photovoltaik-Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016 errichtet wurden.

Für private Solarstrom-Erzeuger greift Bagatellgrenze
Der ursprüngliche Plan der EU-Politiker und der Bundesregierung sah vor, alle solaren Selbstversorger künftig mit mindestens 70 Prozent der derzeitigen EEG-Umlage in Höhe von 6,24 Cent je kWh zu belasten. Doch wie bei jeder Regel gibt es auch beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz einige Ausnahmen. So sind kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt – darunter fällt auch die typische Solarstrom-Anlage auf dem Eigenheim – von der Abgabe ausgenommen. Solarstrom vom eigenen Dach, der vor Ort verbraucht wird, bleibt für Hausbesitzer somit von der EEG-Umlage verschont. Für 2014 sind das rund 1,9 Cent je Kilowattstunde (kWh).

Mehr Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaik

Darüber hinaus erhöht sich ab 1. August 2014 die Einspeisevergütung für den Solarstrom neuer Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von 10 bis 1.000 Kilowatt um 0,3 Cent je kWh – unabhängig davon, ob diese einen Teil ihres Solarstroms selbst verbrauchen oder nicht. Für kleinere Solarstromanlagen gilt weiterhin die garantierte Einspeisevergütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Obwohl die Einspeisevergütung von Monat zu Monat sinkt, lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage für Hausbesitzer – besonders in Kombination mit einem Solarstromspeicher für ein Maximum an Eigenverbrauch. Denn der Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage ist immer noch deutlich günstiger als Haushaltsstrom aus der Steckdose.

 
 
 
Quelle: Bundesrat / BSW Solar
 
 
 
 

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