Das schon lange bekannte Energielabel hält damit auch im Bereich der automatischen Wohnungslüftung Einzug, zumindest in den für das private Einsatzfeld relevanten Leistungsklassen bis zu 1.000 m³/h Luftförderung. Ausgenommen sind Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt je Luftstrom – womit die einfachen Toilettenlüfter gemeint sind. Damit besitzen zukünftig praktisch alle Lüftungsanlagen für Privat-Wohnungen, Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser das neue Energielabel. Diese Kennzeichnung gilt sowohl für zentrale wie auch dezentrale Lüftungsanlagen.
Das lässt sich aus dem Energielabel für Lüftungsanlagen ablesen
Das Energielabel zeigt zunächst an, in welcher Klasse der Energieeffizienz die Lüftungsanlage rangiert. Die Bewertung reicht dabei von den Energieeffizienzklassen A+ bis G. Die Energieeffizienzklasse G markiert dabei die Energieeffizienz des Fensterlüftens im Hinblick auf die Wärmeverluste. Gegenüber dem Fensterlüften bedeutet die höchste Stufe A+ eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert gibt die Einsparung der Lüftungsanlage im Vergleich zur Fensterlüftung bei gleicher Luftqualität an und beinhaltet die Verrechnung des Stromaufwandes zur Betreibung der Ventilatoren mit der Einsparung der Heizenergie.
Zusätzlich kann aus dem neuen Energielabel abgelesen werden, wie leise oder laut die Lüftungsanlage im Aufstellraum arbeitet und wieviel Kubikmeter Luft pro Stunde maximal gefördert werden können. Das Energielabel ist damit eine gute Orientierung für Bauherren, um sich schnell und einfach zu Preis und Leistung verschiedener Lüftungsanlagen zu informieren. Welche Lüftungsanlage für das eigene Haus geeignet ist, klären Bauherren am besten aber nach wie vor mit einem Fachbetrieb. Er kann am besten die sinnvollste Geräteklasse, Montageaufwand und Gesamtkosten einschätzen.
Prospekt: Mitsubishi Electric Europe B.V.
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