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Nahwärme im Neubau - Vorteile und Nachteile

Das müssen Bauherren zu versteckten Kosten wissen

In manchen Neubaugebieten können Bauherren nicht frei wählen, wie sie ihr Haus beheizen möchten. Die Wärmeversorgung übernimmt in diesen Gebieten der Bauträger selbst oder ein Tochterunternehmen des Bauträgers mit einem Heizkraftwerk. Bauherren und Käufer müssen dann neben dem Kaufvertrag zusätzlich einen Nahwärmevertrag für die Energieversorgung abschließen. Wir zeigen die Vor- und Nachteile dieser Lösung.

Baugrundstück mit BodenplatteBild größer anzeigen

Wer sich für einen Neubau in einem Neubaugebiet entscheidet, sollte auch auf die Möglichkeiten der Wärmeversorgung achten! Nicht immer kann die Heizung frei gewählt werden

Foto: aktion pro eigenheim

So funktioniert das Konzept der Nahwärmeversorgung in Neubaugebieten:
Die kompletten Investitionskosten für die Wärmeversorgung werden nicht (so wie beim Kauf einer klassischen Heizung) über den Immobilienpreis bezahlt, sondern über viele Jahre über den Wärmepreis refinanziert. Diese Konstellation der Nahwärmeversorgung nennt man auch Wärmeliefer-Contracting.

Vorteile von Nahwärme
Die energetische und ökologische Seite der Wärmeversorgung über Nahwärme kann durchaus positiv sein. Dies gilt vor allem dann, wenn der Energieträger nachwachsend ist wie zum Beispiel bei Holzpellets oder Holzhackschnitzeln. Auch die Versorgung mit sogenannter kalter Nahwärme ist eine interessante Alternative. Wichtig ist, dass die Wärmeverteilung so ausgelegt wird, dass nur minimale Verluste entstehen.

Nachteile von Nahwärme
Verbraucherschützer kritisieren vor allem den fehlenden Wettbewerb und die monopolartigen Strukturen dieser Art der lokalen Versorgung. Sie fordern mehr Transparenz in den Verträgen – sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht.

  1. Oft hohe Kosten für Nahwärmeversorgung: Vor allem der Grundpreis, aber zum Teil auch der Arbeitspreis in der Wärmeversorgung ist relativ hoch. Dazu kommt, dass der Immobilienpreis nicht unbedingt niedriger ist, obwohl kein eigenes Heizsystem installiert wird. Und: Sind die Investitionskosten der Anlage refinanziert, wird der Wärmepreis für die Bewohner nicht neu ermittelt.
  2. Lange Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Häufig wird diese beim Vertragsschluss sogar auf 15 oder 20 Jahre ausgedehnt. Außerdem haben die Käufer der Immobilie nach langer Vertragslaufzeit meistens keine Möglichkeit, die Preise für die Wärmeversorgung neu zu verhandeln. Und das auch dann, wenn die Anlage dann größtenteils refinanziert ist. 
  3. Keine alternativen oder ergänzenden Möglichkeiten: Ärgerlich ist auch, dass in diesen Neubaugebieten die Eigentümer ihre gesamte Wärmemenge ausschließlich vom Anlagenbetreiber des Wohngebiets abnehmen müssen, obwohl das Gesetz über die Wärmeversorgung eine zusätzliche Versorgung mit regenerativer Energie zulässt. Diese Option sollte im Zeitalter der Energiewende Standard sein.


Wichtig für interessierte Bauherren: Vor Abschluss des Kaufvertrags und des Nahwärmevertrags sollten sie ihre Optionen durchrechnen und die Verträge prüfen! Für die Überprüfung eines Wärmeliefervertrags können sie sich zum Beispiel an die Verbraucherzentrale wenden.

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Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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