Meistens ist das für die Eigentümer die teurere Lösung, als wenn sie frei über ihre Heizung und die Art der Warmwasserbereitung entscheiden können. Bauherren sollten also vor dem Kauf eines Grundstücks unbedingt im Bebauungsplan überprüfen, ob so genannte Verbrennungsverbote bestehen oder in der Gemeindesatzung der Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz vorgeschrieben ist.
So erkennen Bauherren, dass die Kommune die Heizungswahl einschränkt
Wenn am Wohnort zum Beispiel neue Bauplanverfahren, Brennstoffverordnungen oder Fernwärmesatzungen diskutiert werden oder Unternehmen zur Erzeugung und zum Vertrieb von Energie entstehen, sollten künftige Bauherren auf Grundstückssuche aufmerksam werden. Denn schon jetzt wird beispielsweise in Bebauungsplänen teilweise festgelegt, dass in bestimmten Gebieten nicht mehr mit festen oder flüssigen Brennstoffen, z.B. Holzpellets, geheizt werden darf.
Sogar moderne Heizungen in Kombination mit Solarthermie können dann verboten sein. Gleichzeitig verpflichten die Kommunen Eigentümer:innen dann mit entsprechenden Satzungen, ihr Haus an das öffentliche Nah- oder Fernwärmenetz anzuschließen. Doch das bringt über Jahre hinweg oft höhere Kosten mit sich. Eine Wärmepumpe oder Pelletheizung ist für Neubauten im Vergleich meistens kostengünstiger.
Für Bauherren lohnt es sich also, nicht nur die äußeren Werte des Wunschgrundstücks unter die Lupe zu nehmen, sondern auch die Rahmenbedingungen in der jeweiligen Gemeinde gründlich zu prüfen, damit sie genau die Heizung in ihrem Eigenheim installieren können, die die niedrigsten Heizkosten verspricht.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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