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Eigenheim flexibel planen: Familiäre Änderungen früh bedenken

Was passiert mit dem Einfamilienhaus bei Trennung oder Scheidung?

Die meisten Häuser sind für vierköpfige Familien geplant. Dabei oft nicht mitbedacht: Verändert sich die Familienkonstellation, lassen sich die wenigsten Einfamilienhäuser sinnvoll umnutzen. Was passiert nach einer Trennung, Scheidung oder dem Tod eines Partners, wenn sich das Eigenheim nicht an die neuen Lebensumstände anpassen lässt? Oft muss dann der Lebensmittelpunkt aufgegeben werden. Wer klug und flexibel plant, beugt vor.

Ziegelrohbau - Baustelle mit KindernBild größer anzeigen

Die meisten Häuser sind für vierköpfige Familien geplant, sie lassen sich bei einer Trennung oder Scheidung nur schwer aufteilen

Foto: aktion pro eigenheim

Besonders hart trifft eine Trennung in der Regel Mütter: Weil sie nach der Geburt der Kinder oft nur noch in Teilzeit arbeiten, können sie sich die Übernahme des Eigenheims meistens nicht leisten. Dabei wäre der Erhalt des Familienhauses wünschenswert, um den Kindern das gewohnte Umfeld und sich selbst das Dach über dem Kopf zu erhalten. Außerdem ist für Frauen, die in Teilzeit entsprechend weniger fürs Alter ansparen, die Immobilie ein noch viel wichtigerer Baustein in der eigenen Altersvorsorge als ohnehin schon.

Welche Möglichkeiten gibt es also für das Eigenheim im Fall einer Trennung oder Scheidung?

1. Eigenheim verkaufen
Muss das Familienhaus verkauft werden, ist das oft der wirtschaftlich schlechteste Weg. In der Regel liegen noch hohe Schulden auf dem Haus, für die Ablösung des Kredits werden außerdem Vorfälligkeitszinsen fällig. Der Erlös ist entsprechend gering. Muss unter Zeitdruck verkauft werden, senkt auch das den Verkaufspreis.

Übrig bleiben zwei Einzelhaushalte, die über Bargeld verfügen, das aber wiederum nicht für die Anschaffung einer neuen, kleineren Immobilie reicht. Weil Teilzeitbeschäftigte in der Regel auch keinen Immobilienkredit für ein Haus bekommen oder bedienen können, bleibt nur der Umzug in die Mietwohnung – und die sind gerade in den teuren Ballungsgebieten im Augenblick rar. Die Folge: Die hohen Mieten zehren in Verbindung mit dem geringeren Verdienst im Laufe der Zeit das Polster aus dem Immobilienverkauf oder einem Zugewinnausgleich auf. Die hohen Kosten für das Wohnen zweier Haushalte belasten das Budget erheblich.

2. Hausübernahme durch einen der Partner
Eine andere Möglichkeit ist die Übernahme des Hauses durch den Partner, der die Kinder bei sich hat – sofern das finanziell möglich ist. Eine weitere Chance bietet sich, wenn ein Partner sein Geld im Haus lässt, und der andere ihm für seinen Anteil Miete zahlt. So bleibt das Haus als Heim und Wert erhalten, außerdem profitiert der ehemalige Partner so noch von der guten Geldanlage und kann auch seine Kinder unterstützen.

3. Vermietung / Einliegerwohnung - Geld zu verdienen mit dem Haus
Auch eine Teilvermietung des Eigenheims oder die Abtrennung einer Einliegerwohnung kann eine Möglichkeit sein. Das Problem: Es ist gar nicht so einfach, ein Standard-Einfamilienhaus in verschiedene Wohneinheiten zu trennen. Die Liste der nötigen Änderungen ist lang und teuer, denn ein klassisches Einfamilienhaus mit offenem Wohnbereich ist nicht besonders flexibel:

  • Grundrissänderungen sind schwierig.
  • Über der Fußbodenheizung können nicht einfach Wände eingezogen werden. 
  • Wer vermieten will, braucht separate Heizungs-, Wasser- und Stromkreisläufe, zusätzliche Messuhren, ein zweites Bad, am besten auch einen separaten Eingang. 
  • Schallschutz wird auf einmal zum Thema.

Flexibel planen, clever vorbeugen - mit diesen Varianten lässt sich das Familienhaus auch nach Trennung und Scheidung noch erhalten
Auch wenn es maximal unromantisch klingt: Angesichts der heutigen Trennungs- und Scheidungsraten sollten junge Paare und Familien ihr Traumhaus gleich im Hinblick auf wechselnde Lebensumstände planen.

Denkbar sind zwei Konzepte:
Variante 1: Kostensparendes Kompakthaus

Das Familienhaus wird in diesem Fall so kompakt geplant, dass es auch der schlechter verdienende Partner im Fall eines reduzierten Einkommens noch alleine finanzieren kann. Die geringeren Grundstücks-, Bau- und Finanzierungskosten entlasten die Familie in jedem Fall. Diese Form von Downsizing ist nicht nur nachhaltig, sondern hat auch im Alter Vorteile. Dann kann das Kompakthaus mit günstigen Betriebskosten weiter bewohnt werden, auch wenn die Familie kleiner wird.

Variante 2: Hausplanung als Zweiparteienhaus
Ebenso flexibel passt sich ein als Zweiparteienhaus geplantes Eigenheim den Lebensumständen an. Hier können durch das Einziehen neuer Wände im Ernstfall leicht Wohneinheiten getrennt werden. Das eröffnet sowohl bei Trennung / Scheidung als auch im Alter verschiedene Möglichkeiten:

  • Mit Veräußerung der separaten Wohneinheit kann Geld eingenommen werden.
  • Die abgetrennte Wohneinheit kann als Wohnung oder Büro selbst genutzt oder vermietet werden. 
  • Eventuell kann der ehemalige Partner in die zweite Wohnung einziehen.
  • Wenn die Kinder ausziehen, können auch die Eltern im Haus betreut werden.

Fazit: Häuser, die flexibel geplant sind, lassen sich in jeder Lebenslage einfacher anpassen, das gilt nicht nur im Falle einer Trennung. Sinnvoll ist es, von Anfang an barrierefrei zu planen. Wichtig ist es, und zwar für alle, die Immobilie im Fall einer Trennung oder Scheidung möglichst zu erhalten und abzubezahlen, damit sie später als Altersversorgung zur Verfügung steht. Und schließlich raten Experten dazu, den Hausbau sehr nüchtern anzugehen: Solider Nestbau beginnt immer mit ausführlicher Finanz-, Renten-, Steuer- und Bauberatung.

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Quelle: Verband privater Bauherren VPB / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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