Solche Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg liegen immer noch zu tausenden im Boden, vor allem in den Städten. Die Zuständigkeiten sind von Kommune zu Kommune und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundstückskäufer sollten sich vor dem Kauf zu den zuständigen Behörden durchfragen. Erste Anlaufpunkte sind Bauämter, Ordnungsämter oder das Regierungspräsidium. Sie helfen klären, ob es in der fraglichen Gegend Bombenabwürfe gab. In den Großstädten existieren meistens so genannte Verdachtsflächenkataster. In diesen Kommunen löst jede Baumaßnahme, die in den verdächtigen Baugrund eingreift, automatisch eine Sondierungspflicht aus. Liegt das ins Auge gefasste Terrain in einer solchen Verdachtsfläche, sollten Besitzer und Kaufinteressierte am besten frühzeitig einen Antrag auf Prüfung bei der zuständigen Stelle stellen. Diese Untersuchungen dauern erfahrungsgemäß ein halbes Jahr. Das sollten Bauwillige einplanen, sonst führen die Untersuchungen zu Bauzeitverzögerungen und im schlimmsten Fall zum Baustillstand, dann nämlich, wenn erst während der Bauzeit Kampfmittel gefunden werden – die natürlich beseitigt werden müssen.