Auch wenn die Winter insgesamt milder werden, entstehen durch Frosteinwirkung auf wasserführende Leitungen jedes Jahr viele Schäden. Und oft werden die betroffnen Häuser oder Wohnungen zu diesem Zeitpunkt nicht bewohnt. Werden die entstehenden Leckagen nicht rechtzeitig entdeckt, können große Mengen Wasser austreten - eine umfangreiche Sanierung des Hauses ist dann unumgänglich.
Nötige Beheizung individuell bewerten
Um die Leitungen einer unbewohnten Immobilie in einer Frostphase zu schützen, müssen sie entweder entleert oder das Gebäude muss ausreichend beheizt werden. Dazu ist allerdings nicht immer die Frostschutzeinstellung am Heizkörperthermostat ausreichend! Statt dessen müssen im Einzelfall Faktoren wie Leitungsverlauf, Wärmedämmung und Wetterlage bewertet werden.
Bei länger leerstehenden Gebäuden Leitungen leeren
Wird eine Immobilie in der kalten Jahreszeit über einen längeren Zeitraum nicht genutzt,empfehlen Experten die Entleerung der Leitungen. Andernfalls muss eine ausreichende Beheizung gewährleistet sein und auch regelmäßig kontrolliert werden. Um das mögliche Ausmaß eines Leitungswasserschadens zu begrenzen, sollten Eigentümer bei längerer Abwesenheit übrigens generell den Hauptwasserhahn schließen. Das ist bereits bei einem längeren Winterurlaub sinnvoll.
Weiterlesen: Wasserschäden im Winter sind versicherbar
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