Redaktions-Tipp

Beim Altbau-Kauf auch auf Nachrüstpflichten achten

Generelle Dämmpflicht gibt es nicht / GEG gilt bei Sanierung

Es muss nicht immer ein Neubau sein! In Zeiten von knappem Bauland und hoher Nachfrage punktet immer öfter ein Altbau mit Charme, gewachsener Nachbarschaft und großem Grundstück. Doch auch hier heißt es: Genau hinschauen beim Hauskauf und eventuelle Nachrüstpflichten gleich mit einkalkulieren! Wir erklären, welche Maßnahmen die neuen Eigentümer umsetzen müssen.

Dachsanierung: Neue DacheindeckungBild größer anzeigen

Eine generelle Dämmpflicht gibt es beim Altbau-Kauf nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, das Dach aus Gründen des Wärme- und Hitzeschutzes neu zu dämmen, vor allem, wenn Wohnräume im Dachgeschoss entstehen

Foto: aktion pro eigenheim

Die beruhigende Nachricht für die neuen Eigentümer eines Altbaus: Eine generelle Dämmpflicht gibt es nicht! Doch im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) sind einige Nachrüstpflichten festgehalten, die bei einem Eigentümerwechsel greifen. In Hektik verfallen müssen Käufer:innen aber nicht. Das Gesetz räumt Ihnen eine Frist von zwei Jahren ein, um die Maßnahmen umzusetzen. 

Mit diesen Sanierungsmaßnahmen bzw. Nachrüstpflichten müssen die neuen Eigentümer rechnen:

  • Die Dämmung der obersten Geschossdecke (Dachbodendämmung), wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist und die oberste Geschossdecke bzw. das Dach nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen. Alternativ kann auch das Dach gedämmt werden, das bietet sich immer dann an, wenn das Dachgeschoss ausgebaut wird und genutzt werden soll.
  • Der Austausch von Heizkesseln (Gasheizungen und Ölheizungen), die älter als 30 Jahre sind. Betroffen sind sogenannte Konstant-Temperaturkessel und Standardkessel.
  • Die Dämmung von Heizungsrohren  und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller.

Auch bei der Sanierung hat der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzureden
Nur in den wenigsten Fällen werden die neuen Eigentümer alles beim Alten lassen. Oft schließt sich an den Hauskauf eine umfangreiche Sanierung an. Neue Fenster, neue Dacheindeckung, eine bessere Dämmung oder eine neue Optik für die Fassade – für alle diese Sanierungsmaßnahmen ist im GEG geregelt, wie gut der Wärmeschutz nach der Sanierung sein muss. Am besten lassen sich die neuen Eigentümer deshalb von einem Energieberater oder Architekten beraten, wie sich die Vorgaben am besten und wirtschaftlichsten umsetzen lassen. Belohnt werden die Bewohner dann nicht nur mit mehr Wohnkomfort, sondern auch mit einer attraktiven Förderung von BAFA und KfW in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. 

Ignorieren sollten Eigentümer die Vorschriften besser nicht, denn es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Und wer schon beim Hauskauf einen Sachverständigen hinzuzieht, der wird von den Vorschriften des GEG und möglichen Sanierungskosten auch nicht kalt erwischt, sondern kann die Sanierung nach eigenen Vorstellungen von Anfang an einplanen. Ein guter Anknüpfungspunkt für weitere Planungen ist das nach GEG verpflichtende Beratungsgespräch mit einem Energieberatung beim Hauskauf.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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