Energiesparend bauen als Standard
Das Niedrigenergiehaus ist allgemein ein Energiestandard für Neubauten, eindeutig definiert durch Grenzwerte ist er nicht. Der Begriff stammt aus früheren Zeiten, als das energiesparende Bauen weniger streng gesetzlich verankert war. Heute ist das Niedrigenergiehaus ungefähr gleichzusetzen mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten.
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Foto: Xella Deutschland GmbH / Ytong
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Niedrigenergiehaus als Standard in Energieeinsparverordnung verankert
Das Niedrigenergiehaus (NEH) erwies sich bis Ende der neunziger Jahre als ein einfacher, kostengünstiger und rasch einführbarer Standard. Danach wurden die Grundlagen des energiesparendes Neubaus in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Grundprinzip des Niedrigenergiehauses ist eine kompakte Bauform, optimale Wärmedämmung der gesamten Hülle des Hauses sowie wärmedämmende Fenster und Haus- beziehungsweise Außentüren. Die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses ist das Passivhaus. Auch das Passivhaus bezeichnet einen Baustandard, nicht eine bestimmte Bauweise.
Niedrigstenergiehaus wird ab 2021 EU-Standard für Neubauten
Ab 2021 soll für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard gelten. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 öffentlich bekanntgegeben werden.