Architektenhaus

Gestaltungsfreiheit beim Hausbau mit Architekt

Beim Bauen mit einem Architekten wird das Haus ganz nach den Bedürfnissen und Wünschen der Bauherren gestaltet. Der Architekt kümmert sich um die Auswahl der Handwerker und überwacht die Qualität ihrer Arbeit. Bezahlt wird beim Architektenhaus der erfolgreiche Abschluss der Bauarbeiten. Allerdings steht somit der exakte Preis des Hauses erst fest, wenn die Ausschreibung aller Arbeiten abgeschlossen ist.

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Foto: Bau-Fritz GmbH & Co. KG

Architektenhaus
 
Das Architektenhaus bietet maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Bauherren-Wünsche oder schwierige Bauplätze
Das Architektenhaus bietet maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Bauherren-Wünsche oder schwierige BauplätzeFoto: aktion pro eigenheim

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Traumhaus ganz individuell
Wichtig sind bei einem Architektenhaus ein klar definierter Kostenrahmen sowie Festlegungen, bis wann welche Leistungen erbracht sein müssen. Ab wann die Planung bezahlt werden muss, gilt es vor Beginn zu klären. Zudem empfiehlt sich vor dem Hausbau die Besichtigung von Referenzobjekten sowie das Gespräch mit Bauherren, die bereits mit dem gewählten Architekten gebaut haben.

Architektenhaus bauen Schritt für Schritt
Bei einem Architektenhaus sind am Hausbau beteiligt: Bauherr, Architekt sowie die beteiligten Baufirmen und Handwerksbetriebe. Zunächst beauftragt der Bauherr einen Architekten mit dem Hausbau. Dieser berät und plant das Haus nach den Vorstellungen des Bauherren. Der Architekt übernimmt:

  • Kostenermittlung
  • Beantragung der Baugenehmigung
  • Ausschreibung der Bauarbeiten mit Leistungsverzeichnissen
  • Beurteilung der Angebote
  • Beratung des Bauherren bei Auswahl der Baufirmen.


Rechtlich ist der Bauherr der Auftraggeber bei einem Architektenhaus. Das Architektenhonorar richtet sich in der Regel nach den Vorgaben der Verordnung über Honorare der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).

Übernimmt der Architekt die Bauüberwachung nicht selbst, sollten Bauherren auf jeden Fall einen Bausachverständigen damit beauftragen.


Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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