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Sicher Bauen mit Bauträger

Bauvertrag auf verbraucherfeindliche Klauseln checken

Bauen mit einem Bauträger ist ein gängiges Unterfangen, aber mit erheblichen Risiken verbunden. Denn der Bauträgervertrag kann aufgrund seiner Besonderheiten zahlreiche Fallstricke für Bauherren enthalten. Wer sicher ins eigene Haus oder in die Eigentumswohnung gelangen will, sollte den Bauvertrag auf verbraucherfeindliche Klauseln checken.

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Das Bauen mit Bauträger ist mit Vorsicht zu genießen. Bauträgerverträge können verbraucherfeindliche Klauseln enthaltenFoto: LBS

Anders als beim Bau eines Hauses auf eigenem Grundstück, über den ein klassischer Bauvertrag abgeschlossen wird, ist beim Bauträgervertrag der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber. Das heißt Grund und Boden gehören vorerst dem Bauträger. Er fungiert als Bauherr, ist Eigentümer des Grundstücks und verkauft es mit einer Bauverpflichtung über ein Einfamilienhaus, eine Neubau-Eigentumswohnung oder eine sanierte Altbauwohnung. Das Problem: Mit der notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags wird der Interessent zum Erwerber. Der Erwerber wird also erst sehr spät Eigentümer der Immobilie, leistet aber schon frühzeitig Zahlungen. Der Bauträger ist zwar verpflichtet, ihm dieses Eigentum zu verschaffen. Doch dieser Anspruch wächst erst Zug um Zug während der Bauphase.

Bauträgerverträge: wenig Transparenz, viele verbraucherfeindliche Klauseln
Zudem können Bauträgerverträge verbraucherfeindliche Klauseln enthalten, die die Rechte von Verbrauchern erheblich beschneiden und das Transparenz-Gebot verletzen. Dadurch sind die Sicherheiten für Erwerber eingeschränkt. Unausgewogene Bauverträge mit verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln verursachen wirtschaftliche Risiken und führen zu Rechtsunsicherheit am Bau. Am risikoreichsten sind Klauseln, die sich einseitige Änderungen auszuführender Leistungen vorbehalten, die Unternehmen die Abnahme erleichtern sollen und die unausgewogene Zahlungspläne festschreiben wollen. Das Spektrum verbraucherfeindlicher Klauseln tangiert außerdem Leistungsvereinbarung und Leistungsausschlüsse, Fertigstellungsfristen, Preisgestaltung, Abschlagszahlungen, Sicherheitsleistungen, die Einschränkung des Rechtes zum Betreten der eigenen Baustelle, Regelungen zur Schlussabnahme und die Verkürzung von Gewährleistungsfristen.

Insgesamt ist es aufgrund der komplexen Bauträgerverträge und der mangelnden Transparenz schwierig für Verbraucher, einen guten Bauvertrag abzuschließen. Denn die hohe Anzahl von Klauseln in Bauverträgen in den unterschiedlichsten Formulierungen macht es sehr schwer, ihre Unwirksamkeit festzustellen.

Bauträger und Bauvertrag auf Herz und Nieren prüfen
Deshalb ist es wichtig, dass sich Immobilieninteressenten zuvor ein genaues Bild vom jeweiligen Bauträger machen - ein Firmencheck beispielsweise hilft, Seriosität, Fachkompetenz und wirtschaftliche Leistungskraft des ins Auge gefassten Vertragspartners einzuschätzen. Auch den Bauvertrag sollten Interessenten einer genauen Prüfung unterziehen. 

Hier können Interessierte die Studie "Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen" kostenlos als PDF herunterladen.

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Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
 
 
 
 

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