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So setzen sich die Kosten für den Architekten zusammen

Honorar ist in der HOAI geregelt

Wer einen Architekten mit dem Hausbau beauftragt, macht schnell Bekanntschaft mit der Verordnung über Honorare der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Nach der HOAI richtet sich in der Regel das Architektenhonorar. Die Verordnung unterteilt neun so genannte Leistungsphasen. Alle Leistungsphasen zusammen ergeben 100 Prozent der Architektenleistung.

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Wird das Traumhaus zusammen mit einem Architekten geplant, richtet sich dessen Honorar in der Regel nach der Verordnung über Honorare der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)

Foto: LBS

Das sind die Leistungsphasen aus der Verordnung über Honorare der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und die darin enthaltenen Arbeiten des Architekten im Detail:

  • Grundlagenermittlung (3 %): Aufgabenklärung, Beratung, Entscheidungshilfe
  • Vorplanung (7 %): Planungskonzept, Skizzen, erster Kontakt zu Behörden wg. Genehmigung
  • Entwurfsplanung (11 % ): zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, Kostenberechnung und Kostenkontrolle
  • Genehmigungsplanung (6 %): Vorlagen für Genehmigungen, Einreichen Baugesuch, Begleitung des Genehmigungsverfahrens
  • Ausführungsplanung, Werkplanung (25 %): Ausführungspläne, Detail- und Konstruktionszeichnungen
  • Vorbereitung der Vergabe (10 %): Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse
  • Mitwirkung bei der Vergabe (4 %): Einholen, prüfen und auswerten der Angebote, Kostenanschlag und Kostenkontrolle
  • Objektüberwachung (31 %): Überwachen und koordinieren der Ausführung, Zeitplan und Bautagebuch, Abnahme, Feststellung von Mängeln, Überwachung der Beseitigung, Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle, Übergabe, Auflisten der Gewährleistungsfristen
  • Objektbetreuung und Dokumentation (3 %): Zusammenstellen aller Unterlagen

Der Bauherr muss allerdings nicht alle neun Leistungsphasen gleich abschließen. Er kann den Architekten auch nur mit einer Teilleistung beauftragen, den Rest selbst übernehmen oder bei Unzufriedenheit anderweitig vergeben.

Die Honorarordnung für Architekten setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung (neun Leistungsphasen), den anrechenbaren Baukosten (reine Bau- und Ausbaukosten ohne Grundstück und Erschließungskosten) und der Schwierigkeit der Bauaufgabe (fünf Honorarzonen) fest. Diese Regelungen sind allerdings Empfehlungen und nicht verbindlich. Bauherren können das Honorar auch individuell vereinbaren.

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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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