Das sind die Leistungsphasen aus der Verordnung über Honorare der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und die darin enthaltenen Arbeiten des Architekten im Detail:
Der Bauherr muss allerdings nicht alle neun Leistungsphasen gleich abschließen. Er kann den Architekten auch nur mit einer Teilleistung beauftragen, den Rest selbst übernehmen oder bei Unzufriedenheit anderweitig vergeben.
Die Honorarordnung für Architekten setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung (neun Leistungsphasen), den anrechenbaren Baukosten (reine Bau- und Ausbaukosten ohne Grundstück und Erschließungskosten) und der Schwierigkeit der Bauaufgabe (fünf Honorarzonen) fest. Diese Regelungen sind allerdings Empfehlungen und nicht verbindlich. Bauherren können das Honorar auch individuell vereinbaren.
Prospekt: Linzmeier Bauelemente GmbH
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