Redaktions-Tipp

Was ist eigentlich die Grundsteuer?

Für Grundbesitz oder Erbbaurecht sind jährlich Steuern fällig

Wer ein bebautes und unbebautes Grundstück, Wohnungseigentum, Teileigentum oder ein Erbbaurecht besitzt, muss dafür Grundsteuer zahlen. Diese wird jährlich fällig - im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes bezahlt werden muss. Festgesetzt wird die Grundsteuer von der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet.

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Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, hängt davon ab, wo das Grundstück liegt. Denn die Gemeinden legen den Hebesatz selbst festFoto: aktion pro eigenheim

Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft oder wer sich für ein Erbbaurecht interessiert, sollte die Grundsteuer auf dem Plan haben und in die Kalkulation der regelmäßigen Ausgaben mit einbeziehen. Nicht verwechseln sollten Bauherren und Immobilienkäufer die Grundsteuer übrigens mit der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird nur einmalig nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Grundsteuer muss dagegen jährlich an das Finanzamt gezahlt werden, und zwar vom Eigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist.

Komplizierte Berechnung zur Ermittlung der Grundsteuer
Unterschieden wird zwischen der Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke). Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der Einheitswert des jeweiligen Grundstücks. Er wird vom Finanzamt bestimmt. Der ermittelte Einheitswert wird danach mit den im Grundsteuergesetz festgeschriebenen Steuermesszahlen multipliziert. Das sind zum Beispiel für ein Einfamilienhaus für die ersten 38.346,89 Euro des Einheitswerts 2,6 Promille und 3,5 Promille für den Rest des Einheitswerts oder für ein Zweifamilienhaus 3,1 Promille. So ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.

Dieser Grundsteuermessbetrag wird dann von der Gemeinde mit dem so genannten Hebesatz multipliziert. Diesen Hebesatz legt die Gemeinde selbst fest. Eigentümer finden den Hebesatz in der Gemeindesatzung. Durch die verschiedenen Hebesätze fällt die Grundsteuer in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.

Nach dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie erhalten die Eigentümer einen Bescheid. Darin werden die errechneten Größen Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Grundsteuer bekannt gegeben. 

Wichtig zu wissen: Nach einer 2019 beschlossenen Grundsteuerreform wird es ab 2025 neue Regeln zur Grundsteuer in den Bundesländern geben. Dann wird die Grundsteuer entweder nach dem Bundesmodell oder in einzelnen Bundesländern auch über eigene Modelle berechnet und erhoben.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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