Redaktions-Tipp

Keine Steuerersparnis bei großem Grundstück für Barrierefreiheit

Grundstückskosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an. Dies ergibt sich aus einem BFH-Urteil unter dem Aktenzeichen VI R 42/13.

Rohbau eines barrierefreien HausesBild größer anzeigen
Für Barrierefreiheit müssen Bauherren unter Umständen mehr Platz einplanen. Ein Steuervorteil resultiert aus dem Kauf eines größeren Grundstücks aber nichtFoto: Wüstenrot Bausparkasse AG

Nach Auffassung des BFH weisen die Anschaffungskosten für ein Grundstück zunächst keinen Bezug zur Krankheit oder Behinderung des Steuerpflichtigen auf. Vielmehr seien sie in erster Linie Folge der Wohnflächenbedürfnisse des Steuerpflichtigen. Einem gesunden Bürger könnten diese Kosten ebenfalls entstehen. Es gehe dabei also um übliche Aufwendungen der Lebensführung.

Das gelte auch für die Mehrkosten eines größeren Grundstücks für Barrierefreiheit. Anders als bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts trügen diese nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung Rechnung. Sie entstünden somit nicht zwangsläufig, was Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung sei.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / Wüstenrot
 
 
 
 

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