Von fünf auf sechs Prozent soll die Grunderwerbsteuer in Hessen ab Januar 2015 steigen, ein entsprechendes Gesetzesverfahren wurde bereits eingeleitet. Mit dieser Entwicklung steht Hessen nicht alleine da. Kommt die Erhöhung, gehört Hessen zusammen mit Berlin (6 Prozent) und dem Spitzenreiter Schleswig-Holstein (6,5 Prozent) zu den kostspieligsten Bundesländern in Sachen Grunderwerbsteuer. Werden in Frankfurt am Main heute beim Kauf einer Eigentumswohnung im Wert von 400.000 Euro 20.000 Euro Grunderwerbsteuer berechnet, würde das Land im Jahr 2015 24.000 Euro einstreichen.
So setzt sich die Grunderwerbsteuer zusammen
Wie viel Grunderwerbsteuer beim Immobilien-Kauf oder beim Hausbau fällig wird, hängt von der so genannten "Bemessungsgrundlage" ab. Gemeint ist damit die Gegenleistung, die der Käufer aufwendet, um ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Im Normalfall ist das der Kaufpreis. Dazu kommen die Notarkosten und die Kosten des Grundbuchamts, auch übernommene Darlehensverpflichtungen oder Grundstücksbelastungen wie Renten- oder Wohnrechte werden berücksichtigt. Auch alle Leistungen, die in der Regel zwar vom Bauträger oder Vorbesitzer entrichtet wurden, für die der Käufer sich jedoch zu einer Übernahme verpflichtet hat - das kann ein Bodengutachten, Vermessungskosten oder Sanierungsarbeiten sein - beeinflussen die Höhe der Bemessungsgrundlage und damit die Höhe der fälligen Grunderwerbsteuer. Nicht für die Berechnung der Grunderwerbsteuer relevant sind hingegen so genannte "bewegliche Einbauten", also miterworbene Einrichtungen beziehungsweise Ausstattungen wie zum Beispiel Möbel, Einbauküchen, Treppenlifte für barrierefreies Wohnen, Photovoltaik-Anlagen oder auch Swimmingpools.
Korrekte Berechnung spart bares Geld
In Anbetracht der unterschiedlichen Posten, die in die Berechnung mit einfließen, ist es um so wichtiger, die Grundlage für die Grunderwerbsteuer korrekt zu berechnen. Wer vor einem Immobilien-Kauf oder dem Hausbau steht, sollte deshalb erst einmal eine genaue und klar nachvollziehbare Auflistung aller Ausgaben erstellen. Von dieser Liste können in einem nächsten Schritt die steuerfreien Positionen gestrichen werden - so erhalten Käufer die korrekte Bemessungsgrundlage. Als Beispiel: Ist beim Kauf einer Eigentumswohnung die Ablösesumme für eine bestehende Einbauküche bereits im Kaufpreis inbegriffen, zahlt diese Summe eben nicht auf die zu zahlende Grunderwerbsteuer ein.
Die aktuellen Grunderwerbsteuern im Überblick:
Baden-Württemberg: 5 Prozent
Bayern: 3,5 Prozent
Berlin: 6 Prozent
Bremen: 5 Prozent
Brandenburg: 5 Prozent
Hamburg: 4,5 Prozent
Hessen: 5 Prozent (voraussichtlich 6 Prozent ab 01.01.2015)
Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
Niedersachsen: 5 Prozent
Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
Saarland: 5,5 Prozent
Sachsen: 3,5 Prozent
Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
Thüringen: 5 Prozent
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