27.05.2014

Grunderwerbsteuer: keine Entspannung in Sicht

Hessen plant Erhöhung / Hausbau und Immobilien-Kauf werden teurer

Bei der Grunderwerbsteuer ist weiterhin keine Entspannung in Sicht. Nachdem seit dem 1. Januar 2014 bereits in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mehr Grunderwerbsteuer fällig wird, plant mit Hessen schon das nächste Bundesland eine Erhöhung des Steuersatzes. Für die Länder winken Mehreinnahmen. Die Zeche zahlt der Bundesbürger: Hausbau und Immobilien-Kauf werden für ihn immer teurer.

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Wer bei der Grunderwerbsteuer nicht mehr zahlen will, als unbedingt nötig, sollte eine detaillierte Aufstellung der Posten machen und genau nachrechnenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net

Von fünf auf sechs Prozent soll die Grunderwerbsteuer in Hessen ab Januar 2015 steigen, ein entsprechendes Gesetzesverfahren wurde bereits eingeleitet. Mit dieser Entwicklung steht Hessen nicht alleine da. Kommt die Erhöhung, gehört Hessen zusammen mit Berlin (6 Prozent) und dem Spitzenreiter Schleswig-Holstein (6,5 Prozent) zu den kostspieligsten Bundesländern in Sachen Grunderwerbsteuer. Werden in Frankfurt am Main heute beim Kauf einer Eigentumswohnung im Wert von 400.000 Euro 20.000 Euro Grunderwerbsteuer berechnet, würde das Land im Jahr 2015 24.000 Euro einstreichen.

So setzt sich die Grunderwerbsteuer zusammen
Wie viel Grunderwerbsteuer beim Immobilien-Kauf oder beim Hausbau fällig wird, hängt von der so genannten "Bemessungsgrundlage" ab. Gemeint ist damit die Gegenleistung, die der Käufer aufwendet, um ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Im Normalfall ist das der Kaufpreis. Dazu kommen die Notarkosten und die Kosten des Grundbuchamts, auch übernommene Darlehensverpflichtungen oder Grundstücksbelastungen wie Renten- oder Wohnrechte werden berücksichtigt. Auch alle Leistungen, die in der Regel zwar vom Bauträger oder Vorbesitzer entrichtet wurden, für die der Käufer sich jedoch zu einer Übernahme verpflichtet hat - das kann ein Bodengutachten, Vermessungskosten oder Sanierungsarbeiten sein - beeinflussen die Höhe der Bemessungsgrundlage und damit die Höhe der fälligen Grunderwerbsteuer. Nicht für die Berechnung der Grunderwerbsteuer relevant sind hingegen so genannte "bewegliche Einbauten", also miterworbene Einrichtungen beziehungsweise Ausstattungen wie zum Beispiel Möbel, Einbauküchen, Treppenlifte für barrierefreies Wohnen, Photovoltaik-Anlagen oder auch Swimmingpools.

Korrekte Berechnung spart bares Geld
In Anbetracht der unterschiedlichen Posten, die in die Berechnung mit einfließen, ist es um so wichtiger, die Grundlage für die Grunderwerbsteuer korrekt zu berechnen. Wer vor einem Immobilien-Kauf oder dem Hausbau steht, sollte deshalb erst einmal eine genaue und klar nachvollziehbare Auflistung aller Ausgaben erstellen. Von dieser Liste können in einem nächsten Schritt die steuerfreien Positionen gestrichen werden - so erhalten Käufer die korrekte Bemessungsgrundlage. Als Beispiel: Ist beim Kauf einer Eigentumswohnung die Ablösesumme für eine bestehende Einbauküche bereits im Kaufpreis inbegriffen, zahlt diese Summe eben nicht auf die zu zahlende Grunderwerbsteuer ein.

Die aktuellen Grunderwerbsteuern im Überblick:


    Baden-Württemberg: 5 Prozent
    Bayern: 3,5 Prozent
    Berlin: 6 Prozent
    Bremen: 5 Prozent
    Brandenburg: 5 Prozent
    Hamburg: 4,5 Prozent
    Hessen: 5 Prozent (voraussichtlich 6 Prozent ab 01.01.2015)
    Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
    Niedersachsen: 5 Prozent
    Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
    Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
    Saarland: 5,5 Prozent
    Sachsen: 3,5 Prozent
    Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
    Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
    Thüringen: 5 Prozent 

 
 
 
Quelle: Interhyp AG
 
 
 
 

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