Weblink: www.borchen.de
Tel.: 05251 3888-133
Zu 1.: Gefördert wird der Erwerb von Bauplätzen im Wege des Erbbaurechts. Zu 2.: Gefördert wird der Erwerb von gemeindlichen Baugrundstücken.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - Erbbaurecht - von Kommune
Antragsberechtigte: 1. Förderprogramm: Familien mit 2 oder mehr minderjährigen Kindern Familien in den ersten 5 Jahren nach der Eheschließung 2. Förderprogramm: volljährige Personen, die ihre Hauptwohnung in Borchen haben und zu den Gemeindewahlen zugelassen sind Personen, die ihrem Haupterwerb in Borchen nachgehen und ihre Hauptwohnung nach Borchen verlegen wollen Personen, die in Borchen geboren oder aufgewachsen sind und ihre Hauptwohnung nach Borchen verlegen wollen volljährige Personen, die ihre Hauptwohnung in Borchen haben und eine dauernde Aufenthaltsberechtigung besitzen
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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